Wuppertaler Landgericht Haftstrafen wegen internationalen Drogenhandels

Wuppertal · Die 10. große Strafkammer des Landgerichts Wuppertal hat am Montag (21. Juli 2025) in dem Strafverfahren gegen sieben Angeklagte wegen des bandenmäßigen Handels mit Betäubungsmitteln und / oder Cannabis bzw. der Beihilfe ein Urteil verkündet.

Das Wuppertaler Landgericht am Eiland.

Foto: Achim Otto

Der Hauptangeklagte ist wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 56 Fällen, Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge sowie wegen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden. In den anderen Anklagepunkten wurde er freigesprochen.

Die weiteren Angeklagten hat die Kammer der Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie einen Angeklagten darüber hinaus des bandenmäßigen Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge und Handeltreibens mit Cannabis für schuldig befunden. Gegen sie wurden Gesamtfreiheitsstrafen zwischen vier Jahren und drei Monaten und acht Jahren verhängt. Im Übrigen wurden sie freigesprochen.

Die teilweisen Freisprüche der Angeklagten bezogen sich insbesondere auf den Vorwurf der Bildung einer kriminellen Vereinigung und der Mitgliedschaft in einer solchen. Gegen eine Angeklagte war das Verfahren am 23. Juni 2025 im Hinblick auf eine rechtskräftige Verurteilung durch ein italienisches Gericht zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren vorläufig eingestellt. Das Gericht ist der Ansicht, dass die im hiesigen Verfahren zu erwartende Strafe im Verhältnis zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren nicht beträchtlich ins Gewicht fällt.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Innerhalb einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gelten Angeklagte als unschuldig.