Was ist eine digitale Signatur?
Digitale Signaturen sind keine Bilddateien des Namenszugs. Die Software bildet einen Hash des Dokuments, verschlüsselt ihn mit einem privaten Schlüssel und fügt ein Zertifikat hinzu. Die EU-Verordnung eIDAS unterscheidet drei Stufen:
Einfache Signatur. Kurzbeschreibung: Klick auf „OK“ oder getippter Name / Typische Nutzung: Paketannahmen, Newsletter
Fortgeschrittene Signatur. Kurzbeschreibung: Bindet Identität + Dokument kryptografisch / Typische Nutzung: Miet-, Versicherungs-, Arbeitsverträge
Qualifizierte Signatur. Kurzbeschreibung: Identität amtlich geprüft; Schriftformersatz / Typische Nutzung: Kündigungen, Verbraucherkredite
Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) besitzt nach eIDAS dieselbe Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift. Aus diesem Grund müssen die Anbieter viele Sicherheitskriterien erfüllen. Eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) mit Skribble bietet hier eine ganze Reihe an Absicherungen. Dazu gehören deutsches Hosting (mit entsprechenden Datenschutzvorschriften), regelmäßige Sicherheitstests und PenTests.
Rechtliche Basis in Deutschland und der EU
Grundlage ist die Verordnung (EU) 910/2014. Mit eIDAS 2.0 (Verordnung 2024/1183) kommt die europaweite Digital-Identity-Wallet: Ab 2026 stellt jedes Mitgliedsland mindestens eine kostenlose Wallet bereit, mit der Bürgerinnen und Bürger qualifiziert ohne Zusatz-Hardware signieren können.
Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher
- Zeitersparnis – Unterzeichnung in Sekunden, Rücksendung sofort.
- Kostenreduktion – Drucker, Papier, Porto und Toner entfallen.
- Umweltaspekt – Deutschland lag 2018 bei rund 240 kg Papier pro Kopf – ein Spitzenwert in der G20. Jeder vermiedene Ausdruck zählt.
- Mobilität – Signieren funktioniert im Browser oder per App, auch unterwegs.
Sicherheit und Prüfbarkeit: Was bietet eine digitale Signatur?
Der Signaturschlüssel liegt in einer sicheren Hardware oder auf einem Server eines qualifizierten Vertrauensdiensteanbieters (QTSP). Alle QTSP stehen in der öffentlichen Vertrauensliste der Bundesnetzagentur; PDF-Reader gleichen die Zertifikate automatisch ab. Bereits eine winzige Änderung zerstört den Hash und wird als Manipulation angezeigt. Technische Mindeststandards definiert die BSI-Richtlinie TR-03125 (TR-ESOR).
Praxis: Schritt für Schritt signieren
1. PDF öffnen (z. B. in LibreOffice oder Adobe Acrobat).
2. Menü „Digitale Signatur hinzufügen“ wählen.
3. Einmalig Identität prüfen (Online-Ausweis, Video-Ident oder Selfie-Ident).
4. TAN eingeben oder Push-Bestätigung auslösen – die Software fügt Signatur und Zeitstempel ein.
5. Dokument im Format PDF/A speichern; es erleichtert spätere Validierung und Archivierung.
So dauert eine rechtssichere Unterzeichnung in der Praxis kaum länger als eine Doppelklick-Bestätigung.
Kosten und Auswahlkriterien
Preismodelle reichen von Pay-per-Signatur (einige Cent pro QES) bis zu Flatrate-Paketen für Vielnutzer. Vor der Entscheidung lohnt der Blick auf fünf Kriterien:
1. Unterstützte Signaturstufen – ist eine echte QES möglich?
2. Serverstandort – liegen Daten und Schlüssel in der EU (DSGVO)?
3. Ident-Verfahren – Online-Ausweis, Biometrie oder Filial-Ident?
4. Integration – Plug-ins für Office-Programme, API für Shops oder Kanzlei-Software?
5. Testkontingente – kostenlose Signaturen zum Ausprobieren.
Ob ein Dienst qualifiziert ist, zeigt die offizielle Vertrauensdienste-Datenbank der Bundesnetzagentur.
Aufbewahrung und Langzeitnachweis
Eine Signatur behält Beweiskraft nur, wenn sie auch in zehn Jahren noch prüfbar bleibt. Das BSI beschreibt in TR-03125 den Stand der Technik für Langzeit-Beweiswerterhaltung: zusätzliche Zeitstempel, sichere Hash-Verkettung und regelmäßige Schlüsselaktualisierung.
Für eingescanntes Papier regelt TR-03138 („Ersetzendes Scannen“), wie Originale verlustfrei ersetzt werden dürfen. Privathaushalte sichern signierte PDFs am besten verschlüsselt in der Cloud oder auf einer externen Festplatte mit Backup-Plan.
Wichtig: Nach der Signatur darf das Dokument nicht mehr verändert werden – schon das Einfügen eines Logos macht die Prüfbarkeit zunichte.
Zukunft und regionale Perspektive
In Wuppertal lässt sich der Elterngeld-Antrag bereits komplett online stellen; die Stadt akzeptiert digitale Signaturen, sodass keine Originale mehr abgegeben werden müssen.
Mit Einführung der EU-Wallet genügt künftig ein Fingertipp auf dem Smartphone, um Formulare europaweit rechtsgültig zu unterzeichnen.
Fazit: Die elektronische Signatur erleichtert den Alltag
Digitale Signaturen ersetzen Drucker, Papier und Post in vielen Alltagsszenarien. Sie sind rechtssicher, nutzerfreundlich und – bei richtiger Archivierung – über Jahrzehnte hinweg nachweisbar. Wer jetzt umstellt, spart Zeit, Geld und Ressourcen, ohne auf Rechtsgültigkeit verzichten zu müssen.