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Leserbrief: „Schwammstadt“-Schwadroniererei

Leserbrief : „Schwammstadt“-Schwadroniererei

Betr.: „Talsperren liefern 47 Millionen Kubikmeter Rohwasser“, Rundschau-Online-Artikel

Zum internationalen „Tag des Wassers“ und dem diesjährigen Motto „Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz“ erlaube ich mir, auf die realen Verhältnisse in Wuppertal hinzuweisen.

Grundwasser entsteht durch Versickerung von Regenwasser. Die Versickerung von Regenwasser ist in Wuppertal durch den Regenwasserkanalanschlusszwang weitgehend verboten. Wer in Wuppertal das Regenwasser von einem Dach über eine Regenrinne einem unter Wassermangel leidendem Baum zuführt, handelt satzungswidrig und wird mit Zwangsgeldern belegt. Die Bildung der wichtigen Ressource Grundwasser wird in Wuppertal seit Jahren soweit möglich verhindert. In der Stadtverwaltung sind nach wie vor zwei Planstellen zur Durchsetzung des umweltschädigenden Versickerungsverbotes vorgesehen.

Wenn man den Sitzungen des Umweltausschusses folgt, kommt man schnell zu der Erkenntnis, dass Versickerung dort offensichtlich ein Tabuwort ist. Und um ganz sicher zu gehen, findet sich meist ein Vertreter der Stadtverwaltung, der unwidersprochen verbreitet, Versickerung sei bei der Verhinderung von Hochwasser gar nicht hilfreich.

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Im Gegensatz dazu findet sich auf Seite 40 des Koalitionsvertrages der Ampelkoalition der Satz: „Mit Entsiegelungsprojekten stärken wir die Versickerung von Regenwasser und reduzieren die Risiken von Überschwemmungen.“

Man darf gespannt sein, wann sich diese Erkenntnis zum Beispiel bei den Grünen in Wuppertal durchsetzt. Ach ja, der OB schwadroniert weiter von „Schwammstadt“, beantragt erstmal irgendwelche Förderungen, um weiter das Gegenteil zu betreiben. Man kann dieses Gebaren mittlerweile als „Wuppertaler grüne Schwammstadtlüge“ bezeichnen.

Am Rande bemerkt: Die vielzitierte BUGA-Hängebrücke ist nach der Abwassersatzung der Stadt Wuppertal gar nicht genehmigungsfähig, da Regenwasser durch Auftreffen auf die Hängebrücke gemäß der regelmäßig vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf vorgebrachten Argumentation der Rechtsabteilung der Stadt Wuppertal zu kontaminiertem, zu entsorgendem Abfall wird. Die Hängebrücke müsste also über Gullis, Regenwassersammelrohre und einen ausreichend großen Sammelbehälter an der tiefsten Stelle verfügen, aus dem der „Abfall“ dann zur Entsorgung per Kanal abgepumpt wird.

Das wird sicherlich ein einzigartiger optischer Höhepunkt.

Wilfried Klinke