Jetzt, wo der Rat lediglich ein paar Jahre zum Aufheben des gebraucht hat, stellt sich die Frage: Bekommen die Haushalte, die dem städtischen Monopoly nachgegeben und ihre Sickeranlagen teuer gegen den städtischen Anschluss getauscht haben, eine neue Sickergrube und die Kosten des Kanalanschlusses als Entschädigung von der Stadt zurück?
Dass die Stadt, weil sie Mist gebaut und „natürlich“ das Straßen- und Wegekonzept nicht erstellt hat, nun widerrechtlich Straßenbaubeiträge erhebt nach dem Motto „Dann klagt doch dagegen!“, passt ebenso ins Bild wie gemeingefährliche verkehrsrechtliche Anordnungen in Gestalt von Gegenverkehr Bus/Fahrrad auf der Friedrichstraße bei drei Meter Breite (vgl. VO/1033/16), wo man sich fragt: Haben die noch alle Tassen im Schrank?
Die Realsatire kann eigentlich nur noch Künstliche Intelligenz toppen, die anstelle der Anschlussgebühr versehentlich Teppiche fürs Haremszimmer berechnet.
Norbert Bernhardt
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