Unterbarmen Was wird nun aus der Witte-Ruine?

Wuppertal · Die Menschen im Umfeld des Unterbarmer Hesselnberg-Viertels beschäftigt die unklare Zukunft der ehemaligen Witte-Fabrik schon lange. Interessante Pläne gab es, doch dann folgte die Insolvenz des entsprechenden Investors. Seit zwei Jahren nun steht an der Ecke Ritterstraße und Christbusch eine halbabgerissene Ruine. Am 21. Mai wird das 3,5 Hektar große Grundstück am Amtsgericht zwangsversteigert. Angesetzt sind 115.000 Euro.

Kein schöner Anblick: der Rest der Witte-Fabrik am Christbusch.

Foto: Wuppertaler Rundschau/sts

Im Stadtentwicklungsausschuss haben die Grünen eine Anfrage eingebracht, um zu erfahren, was Sache ist. Und ob nicht die Stadt selbst das Grundstück kaufen kann, damit es nicht weiter verwahrlost – und im besten Fall dort etwas Vernünftiges entsteht.

Die Antworten, die die Grünen aus der Verwaltungsabteilung von Kämmerer Thorsten Bunte bekamen, sind allerdings sehr ernüchternd. Kurz zusammengefasst: Nichts geht.

Das betreffende Areal zu entwickeln, würde „erhebliche personelle sowie finanzielle Ressourcen beanspruchen“. Diese Ressourcen hat die Stadt nicht. Und sie hat auch, so heißt in der Antwort der Verwaltung, nicht die „organisatorischen Strukturen, die notwendig wären, um solche Flächen zu erwerben und anschließend zu entwickeln“. Gleiches gilt für eventuell infrage kommende städtische Betriebe, die sich theoretisch hier engagieren könnten.

Auch einem „Zwischenerwerb“ des Grundstückes, um Zeit zu gewinnen, wird eine Absage erteilt: Dann nämlich würde die Stadt sämtliche Lasten übernehmen (müssen), die mit der Fläche verbunden sind – besonders alles, was mit der (teuren) Sicherungspflicht zusammenhängt. Und: Die Stadt bezweifelt grundsätzlich, dass das Ex-Witte-Grundstück überhaupt vermarktet werden kann.

Die Grünen wollten auch wissen, ob die Wirtschaftsförderung in die Sache miteinbezogen wurde. Ja – wurde sie. Aber: Auch die Wirtschaftsförderung hat weder das Personal noch das Geld, um sich hier einzubringen.

Außerdem: Wuppertal befindet sich in der Haushaltssicherung. Während derer kann die Stadt Grundstücke nur dann kaufen, wenn das „unabweisbar oder unaufschiebbar ist“. Im „Fall Witte“ trifft weder das eine noch das andere zu.