Für das Ehrenamt sind Bürgerinnen und Bürger geeignet, die die Freude daran haben, Streitigkeiten zu schlichten. „Schiedsleute vermitteln unbürokratisch und unparteiisch zwischen streitenden Parteien, um eine gütliche außergerichtliche Lösung zum Beispiel bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung, Verletzung des Briefgeheimnisses sowie nachbarrechtlichen und vermögensrechtlichen Streitigkeiten zu finden“, heißt es.
Die Schiedsperson bespricht mit den Beteiligten an einem neutralen Ort in ruhiger Atmosphäre die Probleme: „Ziel ist es, einen Vergleich zu erreichen, mit dem beide Seiten einverstanden sind. Dabei sind die Fähigkeit und die Bereitschaft gefragt, den Beteiligten zuzuhören und auf ihre Probleme einzugehen.“
Spezielle Vorkenntnisse werden von den Bewerberinnen und Bewerber nicht gefordert: „Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, viel Geduld und die Fähigkeit zur Abfassung von Vergleichsprotokollen in deutscher Sprache sind allerdings unbedingt notwendig. Das erforderliche fachliche Wissen wird durch Aus‐ und Fortbildungsseminare und die Hilfe erfahrener Kolleginnen und Kollegen vermittelt.“ Die Schiedsperson wird von der Bezirksvertretung für die Dauer von fünf Jahren gewählt.
Voraussetzungen für Bewerberinnen und Bewerber:
● Interesse an der Ausübung einer ehrenamtlichen Tätigkeit
● Alter zwischen 30 und 69 Jahren
● Keine Vorstrafen und keine Betreuung
● Wohnsitz bestenfalls im Schiedsamtsbezirk
Interessierte können sich bis zum 19. Juni bewerben mit einer Mail ans Bürgeramt ([email protected]). Ansprechpartnerinnen sind Christiane Schad (Telefon 0202 / 563‐2354) und Sabine Dörfler (Telefon 0202 / 563-6772). „Bewerbungen von Interessierten mit Migrationshintergrund werden ausdrücklich begrüßt“, so die Stadt.