Nicht ohne die Eigentümer
Im Gegensatz zum Ausbau eines vorhandenen Verkehrsweges wie bei der Schwebebahn sind der Bau beziehungsweise das Planfeststellungsverfahren eines neuen Verkehrsweges wie bei einer Seilbahn über bebautem Gebiet nicht ohne die Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer durchzusetzen.
19.08.2015
, 15:46 Uhr
Das sagt selbst der Bürgermeister von Marburg, der hinzufügt: "… ansonsten können wir das Projekt zu den Akten legen."
Warum wird in Wuppertal also noch über die Seilbahn diskutiert?
Norbert Bernhardt, Hofaue