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Leserbrief zum Bürgerbegehren zum Areal an der Gathe

Leserbrief : „Verbarrikadiert hinter Verfahrensrecht“

Betr.: Bürgerbegehren zum Verkauf des städtischen Grundstücks Gathe

Wieder einmal verbarrikadiert sich die Verwaltung komplett hinter dem reinen Verfahrensrecht und wischt mit einer Randbemerkung auf einen Ratsbeschluss von 2013 und eine „Beteiligungsmöglichkeit“ beim Bauplanverfahren (B-Plan) jegliche Bürgerbeteiligung weg.

Erstens beschränkt sich die „Beteiligung“ beim B-Plan auf Belange von betroffenen Eigentümern und Anwohnern. Zweitens geht es hier um eins der wenigen städtischen Grundstücke, das ohne nachzudenken verscheuert wird. Die Stadt entzieht sich damit ihrer sozialen Aufgabe und Einflussnahme auf die Stadtgestaltung – offenbar (auch), um hintenherum das Autonome Zentrum (AZ) loszuwerden.

Denn in der Sache – Suche nach einem neuen Standort für das AZ – hat man rein gar nichts Substantielles vorzuweisen.

Norbert Bernhardt

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