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Ein Akt der „Notwehr“

Ein Akt der „Notwehr“

Betr.: "Da haben wir null Spielraum", Rundschau, 14. Oktober

Dieser Fall ist ganz einfach zu lösen: Sofortige Einstellung der kompletten Mietzahlung! Angebot an die Stadtwerke, die Heizkosten selbst zu übernehmen. Keine weiteren Mietzahlungen, bis alle Schäden beseitigt sind (vor allem der gesundheitsschädigende Schimmel). Sollten die Mietkosten von der ARGE beziehungsweise vom Jobcenter überwiesen werden, muss diese(s) die Zahlungen sofort einstellen.

Die Rechtslage ist zu vernachlässigen, da es sich bei der vorgeschlagenen Maßnahme um einen Akt von "Notwehr" handelt.

Jürgen Heimchen, Ravensberger Straße

(Rundschau Verlagsgesellschaft)