Genehmigung nicht möglich?

Betr.: Diskussion um Wuppertaler Seilbahnpläne

Eine Seilbahn in Wuppertal über bebautem Gebiet ist ein Präzedenzfall, den es so in Deutschland nicht gibt. Planungsrechtlich müssen Eigentümer überflogener Grundstücke zustimmen oder können grundsätzlich — bestehendes "erhebliches öffentliches Interesse" vorausgesetzt — enteignet werden. Die Planfeststellungsbehörde muss gleichwohl prüfen, ob nicht mildere Mittel zur Verfügung stehen, um das ÖPNV-Angebot leistungsfähiger zu machen.

Diese Mittel gibt es in Form von Skytrain/H-Bahn oder MonoMetro, weil sie vorhandene Verkehrswege nutzen und dadurch Enteignungen entbehrlich machen und im Rettungsfall die Evakuierung der Passagiere gewährleistet ist.

Alleine unter diesem Gesichtspunkt ist die geplante Seilbahn in Wuppertal in meinen Augen nicht genehmigungsfähig.

Norbert Bernhardt, Hofaue

(Rundschau Verlagsgesellschaft)
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