Corona-Vorschriften Bis unendlich viele?

Betr.: Corona-Regel-Chaos

In Ihrer Online-Ausgabe veröffentlichen Sie die neuen Coronaregeln ab 21. Oktober. Unter anderem benennen Sie die Regeln in der Öffentlichkeit, in Geschäften und Restaurants (fünf Personen oder zwei Hausgemeinschaften).

Auf der Homepage der Stadt Wuppertal steht dasselbe, der Stadtbote Nr. 50/2020 von Dienstag, 20. Oktober, bestimmt fünf Personen, jedoch nichts von zwei Hausgemeinschaften, dafür mit Hinweis auf Paragraph 1, Absatz 2, Ziffer 5, der Corona-Schutzverordnung.

Dieser Paragraph spricht meines Erachtens von zehn Personen ohne Bezug auf Wohngemeinschaften.

Theoretisch wäre damit je nach Definition und Sichtweise ein Zusammentreffen von zwei bis unendlich vielen Personen möglich – zwei Hausgemeinschaften mit x Personen, oder sind’s nur fünf pro Haushalt, also insgesamt zehn, oder doch nur fünf insgesamt?

Haben Sie jetzt noch eine Ahnung, was gilt?

Michael Ziegeler

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