7,50 Meter reichen nicht
Betr.: sechsspurige A 46, Planfeststellungsverfahren Vohwinkel
Die vorgesehene Lärmschutzwand von 7,50 Metern Höhe ist unzureichend. Nur eine Autobahndeckelung, wie früher bereits vorgesehen, kann für Abhilfe sorgen. Sagt doch das Ergebnis der schalltechnischen Untersuchung, dass in bestimmten Bereichen die Lärmschutzwände höher als 15 Meter sein sollten, und manche Gebäude überhaupt nicht durch eine Lärmschutzwand geschützt werden können.
Zur Erinnerung: Bedenken gegen den geplanten Lärmschutz können nur bis zum 20. Februar bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 25, Am Bonneshof 35 in 40474 Düsseldorf angemeldet werden. Die Einsicht der Pläne ist nur bis zum 6. Februar im Rathaus Barmen möglich oder im Internet auf http://www.brd.nrw.de/verkehr/
Planfeststellungsverfahren Ausbau A 46.html
Karin und Hans-Jürgen Hegel, Elfenhang