Karneval in Wuppertal Gericht weist Prinzen-Klage ab

Wuppertal · Das Amtsgericht hat dem Carneval Comitee Wuppertal (CCW) in der juristischen Auseinandersetzung mit dem ehemaligen Prinzen Thomas II. Recht gegeben. In einem am Freitag (22. Januar 2021) gesprochenen Urteil bestätigte es, dass die fristlose Kündigung des Vertrags korrekt gewesen ist.

 Rechtsanwalt Klaus Specht (li.) mit Prinz Thomas II. (Archivbild).

Rechtsanwalt Klaus Specht (li.) mit Prinz Thomas II. (Archivbild).

Foto: Joachim Macheroux

Thomas II. hatte dagegen geklagt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es wird den beiden Parteien zunächst schriftlich zugestellt und erst danach veröffentlicht.

Am 30. März 2020 hatte der Vorstand des CCW den Vertrag, der bis zum 11.11.2020, lief, fristlos gekündigt. CCW-Präsident Wilfried Michaelis waren zuvor Fotos per WhatsApp anonym zugesandt worden. Diese zeigten Prinz Thomas II. auf „Selfies“ - am Oberkörper mit dem Prinzen-Ornat bekleidet und ansonsten unten ohne. Daraufhin begründete das CCW die Kündigung wie folgt: „Du bist im Prinzenornat in unmöglicher, schamverletzender, fast pornographischer Pose und damit eines Prinzen der Stadt unwürdiger Art abgebildet.“

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