Test der Verbraucherzentrale Mehrwegangebotspflicht: Noch Probleme in Gastronomie

Wuppertal · Die Umweltberatung der Verbraucherzentrale NRW in Wuppertal hat überprüft, wie es um die Einhaltung der Mehrwegangebotspflicht bei den örtlichen Gastronomiebetrieben bestellt ist. Dazu wurden im Juni 30 Restaurants, Imbisse, Bäckereien und Filialen besucht, die Takeaway-Essen und -Getränke anbieten.

 Die Verbraucherzentrale an der Schloßbleiche (Archivbild).

Die Verbraucherzentrale an der Schloßbleiche (Archivbild).

Foto: Wuppertaler Rundschau/jak

Ergebnis laut Verbraucherzentrale: „Nur wenige Betriebe setzen die Vorgaben des seit Januar 2023 gültigen Verpackungsgesetzes vollständig um und machen es Verbraucherinnen und Verbrauchern leicht, Mehrwegverpackungen zu nutzen.“

Um die Flut an Einwegverpackungen aus Plastik zu verringern und die Umwelt zu schützen, gilt seit dem 1. Januar 2023 ein neues Gesetz, das Gastronomiebetriebe dazu verpflichtet, neben Einwegverpackungen auch Mehrwegalternativen anzubieten. Ausgenommen von der Verpflichtung sind nur kleine Betriebe (maximal 80 Quadratmetern, maximal fünf Mitarbeiter). Auch sie müssen Speisen und Getränke jedoch in Mehrwegbehältnisse abfüllen, die die Kundinnen und Kunden selbst mitbringen. Zum Gesetz gehört auch eine Informationspflicht: Es muss deutlich sichtbare Hinweise auf eine mögliche Mehrwegnutzung geben.

„Unsere Ergebnisse zeigen, dass die Umsetzung auch sechs Monate nach Inkrafttreten der Regelungen nicht funktioniert“, sagt Umweltberaterin Caroline Pilling. Von den 30 in der Elberfelder Innenstadt besuchten Betrieben hatten elf ein eigenes Mehrwegsystem oder nutzten ein sogenanntes Poolsystem. „Auch bei fünf Läden und Filialen, die eindeutig größer als 80 Quadratmeter sind, war in Sachen Mehrweg kein Angebot und kein Hinweis zu finden. Hinweisschilder gab es lediglich in fünf Läden und Filialen. Positiv: Nur zwei Betriebe zeigten sich skeptisch hinsichtlich der Abfüllung in eigene Gefäße. Alle anderen gaben an, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern eigene Gefäße befüllen lassen können“, heißt es.

„Einige Betriebe kennen die Mehrweg-Regelungen offenbar immer noch nicht, andere nehmen sie anscheinend nicht ernst. Um Mehrweg für Verbraucherinnen und Verbrauchern flächendeckend attraktiv zu machen, wäre aus unserer Perspektive ein komfortables und funktionierendes Mehrwegsystem nötig“, so Caroline Pilling.

Die Verbraucherzentrale NRW will sich auch auf Landesebene weiter für das Thema Abfallvermeidung durch Mehrweg in der Gastronomie einsetzen: Ein nächster Schritt wird ein Treffen mit den Überwachungsbehörden sein, indem diskutiert wird, inwiefern die Mehrwegangebotspflicht durchgesetzt und überwacht wird.“

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