Nachbarstadt Ab Dienstag: Nächtliche Ausgangssperre in Remscheid

Wuppertal / Remscheid · In Wuppertals Nachbarstadt Remscheid tritt am Dienstag (13. April 2021) eine nächtliche Ausgangssperre in Kraft. Der Krisenstab reagiert damit darauf, dass die 7-Tages-Inzidenz seit dem 26. März über dem Wert von 200 liegt.

 Remscheids Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz.

Remscheids Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz.

Foto: Stadt Remscheid

Remscheid hat in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium NRW am Montag (12. April) eine Allgemeinverfügung erlassen, die einen Tag später in Kraft tritt und zunächst bis zum 18. April gilt. Dazu gehören eine Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr morgens, eine verschärfte Kontaktbeschränkung im privaten Bereich, die Schließung von Park- und Sportanlagen und eine erweiterte Maskenpflicht im Auto.

Zwischen 21 und 5 Uhr darf die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden. Es gibt nur wenige Ausnahmen für Einzelpersonen:
- zur Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum, insbesondere eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch unaufschiebbarer Behandlungen,
- zur Berufsausübung und zur Ausübung des Dienstes (Nachweis/Ausweis/Arbeitgeberbescheinigung ist in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis mitzuführen),
- zum Besuch von Ehegattinnen/Ehegatten, Lebenspartnerinnen/ Lebenspartnern sowie Partnerinnen/Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft auch über Nacht,
- zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- zur unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- zur Begleitung Sterbender,
- zur der Versorgung von Tieren oder
- zu ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken, die im Einzelfall glaubhaft nachgewiesen werden müssen.

Ab Dienstag gilt in Remscheid im privaten Bereich dieselbe Kontaktbeschränkung wie im öffentlichen Bereich: Ein Hausstand darf mit maximal mit einer anderen Person zusammenkommen. Dabei gelten Paare, auch wenn beide nicht im gleichen Haushalt leben, als ein Hausstand. Kinder aus einem der beiden Hausstände bis einschließlich 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Diese Regelung gilt selbstverständlich nur außerhalb der Ausgangssperre.

Zur Reduzierung von Kontakten im Freien werden außerdem die Parkanlage Kuckuck, der Stadtpark und der Hardtpark gesperrt. Gesperrt werden außerdem die städtischen Sportfreianlagen – bislang erfolgte ihre Sperrung über die Ausübung des Hausrechtes – und die privaten bzw. vereinseigenen Sportfreianlagen. Damit bleibt nur noch der Individualsport unter Beachtung der oben ausgeführten Kontaktbeschränkungen möglich.

Außerdem müssen Mitfahrerinnen und Mitfahrer bei Fahrten mit einer haushaltsfremden Person im privaten PKW eine medizinische Maske tragen. Hiervon sind Kinder bis 6 Jahre ausgenommen.

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