Corona-Update Neue Allgemeinverfügung als Übergangslösung

Wuppertal · In Wuppertal gilt seit Donnerstag (22. April 2021) eine veränderte Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie, in der die geplanten Regelungen des gerade vom Bundestag beschlossenen Infektionsschutzgesetzes vorweggenommen werden. Die Ausgangssperre gilt damit ab sofort von 22 Uhr abends bis 5 Uhr morgens.

 Rund 100.000 Wuppertaler wurden inzwischen im Zentrum am Freudenberg (Foto) und anderen Stellen geimpft.

Rund 100.000 Wuppertaler wurden inzwischen im Zentrum am Freudenberg (Foto) und anderen Stellen geimpft.

Foto: Christoph Petersen

Oberbürgermeister Uwe Schneidewind sieht die Anpassung als eine „vorgelagerte Übergangsphase“, bis die bundesweiten Regelungen greifen. Krisenstabsleiter Johannes Salwig geht davon aus, dass das nach der Beschlussfassung im Bundesrat schon am Wochenende der Fall sein könnte. „Die aktuellen Zahlen zeigen, wie wichtig es war, dass Wuppertal schon vorher aktiv geworden ist“, so Slawig, „das Virus wartet nicht auf Gesetzesvorhaben“.

Gesundheitsdezernent Stefan Kühn sieht die Infektionslage dabei so kritisch wie noch nie während der Pandemie: „Das ist bisher die größte Herausforderung, vor der wir jetzt stehen.Diese Woche habe man mit 273 den höchsten Inzidenzwert seit Ausbruch der Pandemie erreicht. Er erinnerte daran, dass man in der ersten Welle gerade bis auf 66 gekommen sei. Als wesentlichen Faktor sieht er dabei weiterhin die schnelle Ausbreitung unter Kindern und Jugendlichen: „Wir hatten alleine vorige Woche Fälle an 53 Wuppertaler Schulen und diese Woche bis Mittwoch schon wieder an 28 weiteren.“

Die aktualisierte Allgemeinverfügung setzt dennoch in Anlehnung an die geplanten bundesgesetzlichen Regelungen die Grenzen wieder geringfügig weiter. Die Ausgangssperre gilt nicht mehr ab 21, sondern ab 22 Uhr. Außerdem ist das Joggen und Spazierengehen für Einzelpersonen bis 24 Uhr gestattet. Alle Details zu den Regelungen gibt es hier auf den Corona-Seiten der Stadtverwaltung.

 Durch die Neufassung der Allgemeinverfügung sind übrigens die anhängigen Klagen gegen die vorherige Version hinfällig. Slawif rechnet zwar damit, dass auch gegen die jetzt gültige Fassung wieder rechtlich vorgegangen werden könnte. Diese Klagen wären dann aber bei Inkrafttreten einer bundeseinheitlichen Regelung auch wieder überholt. Dass dieses Gesetz auch juristisch auf den Prüfstand gestellt werden soll, ist bereits bekannt. Oberbürgermeister Schneidewind ist trotzdem frohm, wenn es in Kraft tritt: „Wichtig ist, dass dann überall gleiche Bedingungen herrschen.“

Unabhängig davon liegt der Fokus weiter auf der Impfkampagne. In Wuppertal wird am Donnerstag die Zahl von 100.000 verabreichte Dosen geknackt. 450.000 bis 500.000 Impfungen wären in Wuppertal insgesamt erforderlich. Im Moment gibt es laut Slawig einen relativen Impfstoff-Engpass, für den Mai seien aber größere Lieferungen von Biontech angekündigt. Er betonte außerdem, dass die Stadt zwar jeden Tag Vorschläge zur Anpassung der Impfreihenfolge erreichten, man sich aber weiterhin strikt an die Regelungen des Landes zur Priorisierung halte. Auch durch die „Impfbrücke“, für die sich rund 3.000 Berechtigte registriert haben, gebe es „keinen Bypass an der Impfkategorie vorbei“.         

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