Fakt ist: Die neue Allgemeinverfügung ist ab Montag (19. April) um Mitternacht gültig. Und damit ist auch der Zeitraum von 0 bis 5 Uhr bereits betroffen. In der Allgemeinverfügung steht: „Neben der in Wuppertal bereits geltenden Beschränkung der privaten Kontakte (höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person, insgesamt höchstens fünf Menschen, Kinder bis 14 Jahre ausgenommen) ist die wesentliche neue Corona-Regel eine Ausgangssperre von abends 21 Uhr bis morgens 5 Uhr.“ Das hatten viele Bürgerinnen und Bürger allerdings so interpretiert, dass die Regelung am Montag um 21 Uhr startet.
Die Polizei hatte unterdessen angekündigt, in der Nacht von Sonntag auf Montag die Lage auf den Straßen zu beobachten. Zunächst aber sollten offenbar keine Bußgelder verteilt, sondern nur entsprechende Hinweise gegeben werden. Allerdings waren gegen 00:45 Uhr die Wege und Fahrbahnen wie leergefegt. Die Polizei fuhr zwar Streife, mehr war bis dahin aber nicht notwendig. Spätestens ab Montag um 21 Uhr ist die Ausgangsbeschränkung dann auf jeden Fall „scharf“ und werden Verstöße geahndet.
Die Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 26. April gültig. Wird sie nicht verlängert, endet die Ausgangsbeschränkung somit am kommenden Montag um 23:59:59 Uhr.