Corona-Pandemie Drei neue dezentrale Impfaktionen in Wuppertal

Wuppertal · Die Stadt Wuppertal hat am Mittwoch (21. Juli 2021) drei weitere Termine für Impfaktionen in den Stadtteilen bekanntgegeben. Alle Impfwilligen können einfach vorbeikommen, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: Spencer Davis

30. Juli, 13 bis 18 Uhr: Barmer Bahnhof Drive-In Testzentrum (Hans-Dietrich-Genscher-Platz 2, 42283 Wuppertal)
31. Juli, 12 bis 18 Uhr, Cafe Nordbahntrasse (Langobardenstraße 65, 42277 Wuppertal)
4. August, 15 bis 18 Uhr, Spielplatzhaus am Reppkotten (Schellenbecker Straße 27, 42279 Wuppertal)

Zuvor standen bereits folgende Termine für die kommenden Tage fest:
23. Juli, 14.30 bis 18 Uhr: Freiwillige Feuerwehr Dönberg (Horather Straße 188)
24. Juli, 11 bis 16 Uhr: Freiwillige Feuerwehr Beyenburg (Am Wupperstollen 1b)
24. Juli, 11 bis 17 Uhr: Utopiastadt (Mirker Straße 48)
25. Juli, 11 bis 14 Uhr: Evangelische-reformierte Gemeinde Ronsdorf (Kurfürstenstraße 13)
28. Juli, 13 bis 17 Uhr: DRK Kinder- und Jugendzentrum Mastweg (Mastweg 29)
28. Juli, 14.30 bis 18 Uhr: Freiwillige Feuerwehr Cronenberg (Kemmannstraße 45)
30. Juli, 15 bis 18 Uhr: VIP Raum des SV Bayer Wuppertal (Unten vorm Steeg 5)

Impfwillige können spontan während der angegebenen Zeiten vorbeikommen. Es ist allerdings zu beachten, dass in diesem Rahmen nur Erstimpfungen möglich sind. Verimpft werden ein mRNA-Impfstoff (Biontech oder Moderna) und Johnson & Johnson. Geimpft werden können Personen ab 16 Jahren, für unter 18-Jährige ist der BioNTech-Impfstoff vorgesehen. Wer mit BioNTech oder Moderna geimpft wird, erhält am Impftag automatisch einen Termin zur Zweitimpfung, der im vorgegebenen Abstand von mehreren Wochen im selben Rahmen an derselben Stelle stattfindet. Bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson reicht eine einmalige Dosis.

Jugendliche, die 15 Jahre oder jünger sind, können bei den mobilen Impfaktionen nicht geimpft werden, auch Schwangere und Stillende sind ausgeschlossen. Damit folgt die Stadt den verbindlichen Vorgaben des Landes.

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