Katholische Kirche Lockerungen für Gottesdienste

Wuppertal · Das Erzbistum Köln, zu dem auch Wuppertal gehört, hat angekündigt, die Corona-Schutzmaßnahmen im Rahmen des Gottesdienste zu lockern. Für die Umsetzung der Regelungen sind die jeweiligen Kirchengemeinden vor Ort verantwortlich.

 Symbolbild.

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Foto: congerdesign

Bei Inzidenzstufe 0 gilt demnach für Mindestabstände in Gottesdiensten ab sofort keine Beschränkung mehr, auch die Maskenpflicht entfällt. „Die Einhaltung von Mindestabständen und das Tragen von Alltagsmasken – insbesondere beim Kommen und Gehen sowie beim Singen – wird dennoch empfohlen“, so das Erzbistum.

Und weiter: „Die besonderen Regelungen ohne Mindestabstand in geschlossenen Räumen und im Freien sollten mit Umsicht und nur für Personen angewendet werden, die dies explizit von sich aus wünschen. Die dadurch eröffneten Möglichkeiten können bei besonderen Gottesdiensten (z.B. Trauungen, Kommunionfeiern, Firmungen, Exequien etc.) eine Erleichterung bieten, die erhöhte Personenanzahl zu platzieren – insbesondere, wenn die Personen untereinander bekannt und ohnehin in engerem Kontakt stehen. Auf das Sicherheits- und Abstandsbedürfnis Einzelner sollte weiterhin Rücksicht genommen werden. Der Mindestabstand bei den Inzidenzstufen 1 bis 3 beträgt 1,5 Meter, dies gilt auch bei Gemeindegesang.“

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