Corona-Pandemie Ausgangsbeschränkung wird angepasst, nicht aufgehoben

Wuppertal · Der Krisenstab der Stadt Wuppertal wird nach Rundschau-Informationen die aktuelle Allgemeinverfügung an die geplante „Bundes-Notbremse“ anpassen. Demnach sollen die Ausgangsbeschränkungen jeweils erst um 22 Uhr statt um 21 Uhr beginnen und zudem Spaziergänge und sportliche Aktivitäten wie etwa das Joggen bis Mitternacht erlaubt sein.

 Das Gassigehen ist gründsätzlich erlaubt.

Das Gassigehen ist gründsätzlich erlaubt.

Foto: Christoph Petersen

Der Artikel wird fortlaufend aktualisiert.

Die Stadt will sich im Laufe des Tages nach der Sitzung des Krisenstabes äußern. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 26. April. Die Wuppertaler FDP hat am Dienstag (20. April 2021) um 8 Uhr durch den Fraktionsvorsitzenden Alexander Schmidt beim Verwaltungsgericht Gericht Düsseldorf Eilklage gegen die aktuelle Corona-Allgemeinverfügung der Stadt erhoben. Hauptziel des Verfahrens ist die Aufhebung der neu eingeführten Ausgangssperre (Infos: hier klicken!). Auch Mitglieder der Wuppertaler AfD haben nach eigenen Angaben eine Klage eingereicht.

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