Entscheidung des VerwaltungsgerichtsOsterholz: Berufung nach Urteil eingelegt
Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hat Klagen von Anwohnerinnen und Anwohnern gegen die Entscheidung der Bezirksregierung abgelehnt, dass die Kalkwerke Oetelshofen fünf Hektar im Waldgebiet Osterholz roden dürfen. Nun geht es vor dem Oberverwaltungsgericht weiter.