„Es bestand der Verdacht, dass in dem durchsuchten Ladenlokal in Oberbarmen nicht zugelassenen E-Shishas an Minderjährige und nicht verzollte Tabakwaren verkauft worden sein sollen.“ Die Beamtinnen und Beamten stellten vor Ort „erhebliche Beweismittel“ sicher. In einem Kellerversteck wurden demnach 114 Kilogramm unverzollter Kaffee sowie 149 Kilogramm unverzollter Tabak entdeckt.
„In einer zweiten Kasse wurde ein vierstelliger Geldbetrag aufgefunden, dessen Herkunft nicht nachweisbar war. Die nicht verzollte Ware und der vierstellige Bargeldbetrag wurden vom Zoll beschlagnahmt“, hieß es. „Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz konnten nicht nachgewiesen werden, aber in den übrigen Verdachtsfällen wurden Strafverfahren eingeleitet.“
Alle Behörden machen noch einmal deutlich, „dass solche Verstöße gegen Zoll- und Verbraucherschutzvorgaben ernst genommen werden und konsequent verfolgt werden. Die gemeinsame Operation zeigt erneut die Stärke der eng koordinierten Zusammenarbeit zwischen Gewerbeamt, Ordnungsdienst, Polizei, Zoll und Steuerfahndung in Wuppertal zum Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie zur Wahrung eines fairen Wettbewerbs.“