Oberbarmen und Wichlinghausen Verschärfte Kontrollen gegen gewerbliche Sperrmüllsammler

Wuppertal · Mehrere Wuppertaler Behörden sind am Sonntag (19. Oktober 2025) in einer gemeinsamen Aktion in Oberbarmen und Wichlinghausen gegen gewerbliche Sperrmüllsammlerinnen und -sammler vorgegangen. Dabei wurden einige Verfahren eingeleitet.

EInige Transporter wurden intensiv unter die Lupe genommen.

Foto: Christoph Petersen

Der Sperrmüll wurde dort zwar erst am Montag abgeholt, traditionell beginnt die Suche aber schon am Tag zuvor. Aus diesem Grund überwachten die uniformierten und zivilen Einsatzkräfte die Wichlinghauser Straße, den Dellbusch und die Marklandstraße sowie angrenzende Bereiche intensiv, vor allem mit Blick auf Transporter, mit denen Sammlerinnen und Sammler auch aus anderen Städten anreisen. Beteiligt waren das Ordnungsamt, das Jobcenter die Polizei, die Untere Emissionsschutz- und Abfallwirtschaftsbehörde sowie das Straßenverkehrsamt.

Ziel sei es gewesen, illegale Sammlungen, ungesicherte Transporte sowie mögliche Verstöße gegen Gewerbe und abfallrechtliche Bestimmungen zu unterbinden, hieß es am Montag. Insgesamt wurden 41 Fahrzeuge überprüft. Zu den Maßnahmen gehörten Ordnungswidrigkeitenanzeigen und Platzverweise. Das Jobcenter leitete zudem mehrere Ermittlungen ein, um zu überprüfen, ob Personen sich trotz Leistungsbezügen mit der Sammeltätigkeit und dem anschließenden Verkauf etwas hinzuverdienen. (Bilder)

Bilder: Aktion gegen gewerbliche Sperrmüllsammler
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Aktion gegen gewerbliche Sperrmüllsammler

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Drei Wagen wurden stillgelegt, die Fahrer mussten eine Sicherheitsleistung erbringen. In drei Fällen wurde Anzeige wegen des Fahrens ohne Führerschein erstattet. Hinzu kamen Verstöße gegen die Ladungssicherungspflicht, die Gurtpflicht, das Kreislaufwirtschaftsgesetz, das Pflichtversicherungsgesetz und Ordnungswidrigkeiten.

Der im Vorfeld koordinierte Einsatz verlief nach Angaben der beteiligten Behörden ruhig und problemlos. Man werde die Kontrollen auch in Zukunft durchführen, um das Stadtbild vor durchwühlten Ablagestellen zu schützen, illegale Sammlungen zu verhindern und die Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften sicherzustellen. Die Maßnahmen richteten sich demnach ausdrücklich nicht gegen Einzelpersonen, die mal einen Gegenstand mitnähmen, sondern gegen professionelle Sammlerinnen und Sammler, die auf einen finanziellen Gewinn aus sind.

Sperrmüll, der ins Freie gestellt wird, gehört rein rechtlich der Stadt. Sie ist für die kostenintensive Entsorgung zuständig, kann Teile aber auch wiederverwerten und damit im Gegenzug Einnahmen erzielen.

(jak)