Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Düsseldorf hatte mehrere Stunden lang „verdachtsunabhängige Prüfungen“ durchgeführt. Ziel waren demnach „insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns und der sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von unrechtmäßigem Bezug von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung“.
In Wuppertal bestand demnach in sechs Fällen der Verdacht auf Nichtzahlung des Mindestlohns von 12,82 Euro je Stunde, in zwei Fällen der Verdacht auf Schwarzarbeit und in einem Fall der Verdacht auf illegale Ausländerbeschäftigung. In zehn Fällen wurden Verstöße gegen die Aufzeichnungs- und Ausweismitführungspflichten festgestellt. (Bilder)
Zoll kontrolliert Geschäfte
Beim Hauptzollamt Düsseldorf, zu dem die beiden FKS-Standorte Düsseldorf und Wuppertal zählen, waren an diesem Tag insgesamt 72 Beschäftigte des Zolls im Einsatz. Unterstützt wurden sie dabei von Kräften der Ordnungsämter, der Finanzämter, der Ausländerbehörden und der Lebensmittelüberwachung. Sie prüften bis in die späten Abendstunden insgesamt 42 Betriebe (davon 31 in Wuppertal) und befragten 171 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen (davon 91 in Wuppertal).
„Den Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die Zöllnerinnen und Zöllner die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgleichen und weitere Geschäftsunterlagen prüfen“, so der Zoll.
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zähle „zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG)“. Man trage mit den Aktionen „entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen“.