Fußball-Regionalliga Keine Einigung zwischen Bölstler und dem WSV

Wuppertal · Erwartungsgemäß ohne Einigung verlief der Gütetermin am Dienstagvormittag (16. April 2019) vor dem Wuppertaler Arbeitsgericht zwischen dem ehemaligen Sportdirektor Manuel Bölstler und dem Fußball-Regionalligisten Wuppertaler SV. Nun kommt es am 19. Juni zu einem Kammertermin.

 Manuel Bölstler (li.) mit seinem ehemaligen Vorstandskollegen Lothar Stücker.

Manuel Bölstler (li.) mit seinem ehemaligen Vorstandskollegen Lothar Stücker.

Foto: Dirk Freund

Bölstler will die vom WSV Mitte März ausgesprochene fristlose Kündigung nicht hinnehmen. Sein Anwalt Horst Kletke zweifelte an, ob diese überhaupt formaljuristisch gültig sei. Es müsse geklärt werden, ob neben dem damaligen Vorstandsmitglied Maria Nitzsche zu diesem Zeitpunkt bereits Melanie Drees überhaupt unterschriftsberechtigt war. Kletke wies darauf hin, dass aus seiner Sicht der im Sommer 2020 auslaufende Vertrag sehr wohl bis 2022 verlängert worden sei.

WSV-Anwalt Elmar Weber, der gemeinsam mit Finanzvorstand Drees erschienen war, erhob unterdessen schwere Vorwürfe. So seien laut einer Liste, die er vorlegte, insgesamt 25 Personen mit einem Mini-Job ausgestattet worden, ohne für den Verein entsprechend tätig zu sein (die Rundschau hatte bereits über mögliche Ermittlungen wegen Sozialversicherungsbetrugs berichtet). Dabei handele es sich Verwandte von Spielern oder Angestellten. Der Vertrag bis 2022 sei nichtig, weil der Verwaltungsrat nicht zugestimmt habe.

Weber schloss nicht aus, dass der WSV seinerseits Ansprüche gegen Bölstler erhebt, gegebenenfalls auf dem Klageweg. Weitere Gründe seien Zusatzvereinbarungen etwa als Jugendtrainer sowie zu überprüfende Fahrtkostenabrechnungen und Prämienregelungen. Der Anwalt wollte eine ordentliche Kündigung zwar nicht grundsätzlich ablehnen, diese sei aber keinesfalls mit der vertraglich vereinbarten Abfindung möglich. Kletke lehnte eine solche Variante kategorisch ab.

Der WSV muss nun bis zum 8. Mai in Schriftform begründen, worauf die fristlose Kündigung fußt. Die Gegenseite hat dann zehn Tage Zeit zu antworten.

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