Amtsgericht Wuppertal OB-Kandidat Paschalis wehrt sich gegen Strafbefehl

Wuppertal · Gegen den unabhängigen Oberbürgermeister-Kandidaten Panagiotis Paschalis wurde Strafbefehl wegen übler Nachrede in zwei Fällen erlassen. Das bestätigte eine Sprecherin des Amtsgerichtes gegenüber der Rundschau. Der ehemalige Beigeordnete hat dagegen Einspruch eingelegt und in einer persönlichen Erklärung Stellung genommen.

 Ex-Dezernent und Oberbürgermeister-Kandidat Panagiotis Paschalis

Ex-Dezernent und Oberbürgermeister-Kandidat Panagiotis Paschalis

Foto: Rainer Szesny

Paschalis liegt seit längerer Zeit in juristischen Auseinandersetzungen mit der Stadtspitze, die sich um die Aufarbeitung der so genannten „ASS-Affäre“ drehen und auch in persönliche Anzeigen der Beteiligten gegeneinander mündeten.

Hier die Erklärung im Wortlaut:
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger!
Sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Presse!
Ich wende mich als Kandidat für das Amt des Oberbürgermeisters unserer Stadt Wuppertal an Sie. Das Amtsgericht Wuppertal hat gegen mich einen Strafbefehl wegen übler Nachrede erlassen. Der Tatvorwurf beruht auf einer von mir mit dem Ziel der Aufklärung gestellten Strafanzeige gegen Verantwortliche der Stadt Wuppertal. Die Strafanzeige betrifft die rechtswidrige Zulassungspraxis für Fahrzeuge der Firma „ASS“, die über zweifelhafte Absprachen von der Stadt Wuppertal Gebührennachlässe von über € 800.000 erhalten hat. Diese Absprachen hat das Landgericht Bochum in einer erstinstanzlichen Entscheidung als rechts- und sittenwidrig eingestuft. Vor diesem Hintergrund ist verständlich, dass die Verantwortlichen in Stadtspitze und Politik ein hohes politisches Interesse haben, mit allen Mitteln die Diskussion um die Hintergründe des Skandals zu beenden.

Genau dies widerspricht meiner Auffassung von Transparenz im Handeln der Politik. Ich habe gegen den aus meiner Sicht unbegründeten Strafbefehl Einspruch eingelegt. Die nunmehr folgende Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Wuppertal wird bei der Prüfung der Berechtigung der gegen mich erhobenen Vorwürfe die Gelegenheit bieten, den Sachverhalt um die unzulässigen Absprachen mit der „ASS“ und dessen Behandlung nach Aufdeckung 2016 in einer öffentlichen Sitzung zu klären. Ich hoffe, dass die Verhandlung schnellstmöglich durchgeführt wird, um einen Abschluss vor der Kommunalwahl am 13.9.2020 zu ermöglichen. Dies ist auch dem Respekt gegenüber den Wählern geschuldet, die ein Anrecht darauf haben, vor der Wahl die ganze Wahrheit über die Machenschaften von Verwaltung und Politik im Zusammenhang mit der Affäre „ASS“ zu erfahren.

Panagiotis Paschalis

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