Streit Slawig / Paschalis Ehrverletzend, aber keine finanzielle Entschädigung

Wuppertal · Nachdem eine Einigung gescheitert ist, hat der Zivilrichter nun das Urteil im Rechtsstreit Slawig gegen Paschalis verkündet. Demnach muss Panagiotis Paschalis die auf Twitter und Facebook getätigte Behauptung widerrufen, dass gegen Kämmerer Johannes Slawig staatsanwaltliche Ermittlungen laufen würden.

 Kämmerer Johannes Slawig.

Kämmerer Johannes Slawig.

Foto: Max Höllwarth / Wuppertaler Rundschau

Es handele sich dabei um ehrverletzende Behauptungen, da der Kämmerer als Person des politischen Lebens wahrgenommen werde – und in verantwortlicher Stellung beschäftigt sei. Ein Anspruch auf die Zahlung einer finanziellen Entschädigung bestehe hingegen nicht. „Ein Unterlassungsanspruch setzt Wiederholungsgefahr voraus“, so Richter Dr. Christian Holthaus. Davon sei in diesem Fall allerdings nicht auszugehen – andernfalls könne der Kläger die Vertragsstrafe nach eigenem Ermessen festsetzen. Die Kosten des Verfahrens müsse Slawig als Kläger zu 85 Prozent tragen, für die verbleibenden 15 Prozent müsse Paschalis aufkommen. Der habe dazu noch Slawigs Anwaltskosten in Höhe von 800 Euro zu übernehmen.

Im Vorfeld hatte Kämmerer Johannes Slawig den ehemaligen Rechtsdezernenten Panagiotis Paschalis wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens verklagt. Paschalis habe die von ihm über Twitter und Facebook verbreitete Behauptung zu unterlassen, dass Slawig vor dem 12. Dezember 2018 als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren gegolten habe. Selbiges hatte Oberbürgermeister Andreas Mucke im Zuge der Vorgänge rings um das Kfz-Zulassungsgeschäft der Stadt Wuppertal mit dem Bochumer Leasingunternehmen ASS durch seine Anzeige beim Landeskriminalamt auf den Weg gebracht.

Dazu muss man wissen, dass Mucke den Vorgang erst auf Drängen seines mittlerweile abgewählten Rechtsdezernenten angezeigt hatte. Im jetzigen Rechtsstreit hatte Slawig die von ihm geforderte Unterlassungserklärung zudem noch mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro verbunden, sollte Paschalis dagegen verstoßen. Dazu kam noch ein gefordertes Schmerzensgeld von 10.000 Euro wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten – wie auch die Verpflichtung, die Behauptungen auf Twitter und Facebook zu widerrufen.

 Ex-Rechtsdezernent Panagiotis Paschalis (links) mit seinem Anwalt.

Ex-Rechtsdezernent Panagiotis Paschalis (links) mit seinem Anwalt.

Foto: Sabine Maguire

Aus Sicht des Gerichts galt es zu klären, ob Panagiotis Paschalis mit seinen Äußerungen die Grenze der freien Meinungsäußerung in Richtung falscher Tatsachenbehauptungen überschritten habe. Zudem war zu prüfen, ob er seine Behauptung, dass Kämmerer und Stadtdirektor Johannes Slawig als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren geführt werde, ausreichend und mit entsprechender Reichweite widerrufen hat.

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