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Slawig gegen Paschalis: Einigung gescheitert

Gütetermin im Rechtsstreit : Slawig gegen Paschalis: Einigung gescheitert

Gänzlich unerwartet kam es nicht, das unversöhnliche Ende des anberaumten Gütetermins. Im Vorfeld hatte Kämmerer Johannes Slawig den ehemaligen Rechtsdezernenten Panagiotis Paschalis wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens verklagt.

Paschalis habe die von ihm über Twitter und Facebook verbreitete Behauptung zu unterlassen, dass Slawig vor dem 12. Dezember 2018 als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren gegolten habe. Selbiges hatte Oberbürgermeister Andreas Mucke im Zuge der Vorgänge rings um das Kfz-Zulassungsgeschäft der Stadt Wuppertal mit dem Bochumer Leasingunternehmen ASS durch seine Anzeige beim Landeskriminalamt auf den Weg gebracht. Dazu muss man wissen, dass Mucke den Vorgang erst auf Drängen seines mittlerweile abgewählten Rechtsdezernenten angezeigt hatte.

Im jetzigen Rechtsstreit hatte Slawig, der von Rechtsanwalt Dr. Rolf Köster (CDU-Ratsherr) vertreten wird, die von ihm geforderte Unterlassungserklärung zudem noch mit einem Ordnungsgeld von 250.000 Euro verbunden, sollte Paschalis dagegen verstoßen. Dazu kam noch ein Schmerzensgeld von 10.000 Euro wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten - wie auch die Verpflichtung, die Behauptungen auf Twitter und Facebook zu widerrufen. Gestaltete sich der Beginn des Gütetermins noch sachlich, kochten später vor allem bei Slawigs Rechtsbeistand die Emotionen hoch. Paschalis sei der Ansicht, dass man in Zeiten von Fake-News alles sagen könne. „Seine überhebliche Selbsteinschätzung hat zu der Aussage geführt, dass der Kämmerer als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren geführt wird“, war vom Prozessbevollmächtigten des Klägers zu hören.

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Slawigs Anwalt redete sich zunehmend in Rage, zuweilen nahe an der Grenze zu persönlichen Angriffen. Paschalis habe sich als Dezernent stilisiert, der habe aufklären wollen. Er habe mit Dreck um sich geworfen in Richtung von Politik und Verwaltung und eine Diffamierungskampagne initiiert, obwohl er habe wissen müssen, dass eine Anzeige nicht zwangsläufig zu Ermittlungen der Staatsanwaltschaft führen würde. All das sei ein Zeichen dafür, dass er sein Unrecht nicht einsehen wolle.

Paschalis selbst sah die Sache anders und verwies darauf, dass Slawig sehr wohl von der Staatsanwaltschaft als Beschuldigter geführt worden sei. Gegen Mitarbeiter seines Dezernates sei dazu noch weiter ermittelt worden - warum man die Ermittlungen gegen Slawig nach zwei Tagen eingestellt habe, entziehe sich seiner Kenntnis und müsse möglicherweise im strafprozessualen Verfahren überprüft werden. „Ich bin davon ausgegangen, das Straftaten begangen wurden und konnte zum Zeitpunkt der Behauptung davon ausgehen, dass auch gegen den Kämmerer ermittelt wird“, ließ Paschalis den Richter wissen. Es sei damals auch um Verjährung von Regressansprüchen der Stadt gegangen, die sich nach dem Urteil des Landgerichts Bochum gegen das Leasingunternehmen ASS ergeben hätten. Slawig habe als Kämmerer dabei eine zentrale Rolle innegehabt und aus seiner Sicht die Verantwortung für die Vorgänge tragen müssen.

Aus Sicht des Gerichts gilt es nun zu klären, ob Panagiotis Paschalis mit seinen Äußerungen die Grenze der freien Meinungsäußerung in Richtung falscher Tatsachenbehauptungen überschritten habe. Zudem ist zu prüfen, ob er seine Behauptung, dass Johannes Slawig als Beschuldigter im Ermittlungsverfahren geführt werde, ausreichend und mit entsprechender Reichweite widerrufen habe. „Ich sehe schon jetzt, dass es schwierig wird“, fasste der Richter die juristische und emotionale Gemengelage zusammen.

Am 3. Dezember will er sein Urteil verkünden.