Juristische Auseinandersetzung ASS-Prozess: Oberlandesgericht stützt Sicht der Stadtverwaltung

Wuppertal · Im Prozess um ein früheres Geschäft mit massenhaften Auto-Zulassungen könnte sich das Blatt zu Gunsten der Stadtverwaltung wenden. Das Oberlandesgericht Hamm geht vorerst nicht davon aus, dass ein Werbevertrag der Stadt mit der Bochumer Auto-Leasing-Firma ASS nichtig ist.

 Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig.

Stadtdirektor Dr. Johannes Slawig.

Foto: Max Höllwarth / Wuppertaler Rundschau/Max Höllwarth

Der zuständige Zivilsenat habe darauf in einer Sitzung vergangenen Freitag (22. März 2019) hingewiesen, informierte das Gericht auf Anfrage der Wuppertaler Rundschau.

Damit fällt womöglich eine frühere, nicht rechtskräftige Wertung des Landgerichts Bochum in sich zusammen. Der zufolge sollte die Stadt ein „sittenwidriges Scheingeschäft“ abgeschlossen haben. Das Straßenverkehrsamt hatte zwischen März 2004 und Anfang 2016 geschätzt mehr als 8.000 Fahrzeuge jährlich für ASS zugelassen, obwohl die Wuppertaler Behörde für die Bochumer Firma nicht zuständig war. Das Ergebnis waren Gebühren im sechsstelligen Euro-Bereich. Im Gegenzug buchte die Verwaltung für rund ein Drittel des Betrages Reklame-Aufkleber auf den Autos, die für Wuppertal werben sollten. Entsprechende Zahlungen flossen nach Bochum zurück, zeitweise über „Wuppertal Marketing“.

Die Verwaltung klagt auf Rückzahlung von Werbekosten aus 2013 und 2014, nachdem die Vorgänge bekannt wurden. Ältere Zahlungen gelten als verjährt. ASS habe über lange Zeit keine Aufkleber angebracht. Im entsprechenden Prozess hatte das Landgericht Bochum geschlossen, es sei den Vertragspartnern nie um die Aufkleber gegangen. Dem schließt sich der Berufungssenat des Oberlandesgerichts anscheinend nicht an.

Im Fall ASS stellte Oberbürgermeister Andreas Mucke (SPD) 2017 Strafanzeige wegen Verdachts von Korruption. Die Staatsanwaltschaft Wuppertal ermittelt gegen drei städtische Mitarbeiter. Der abgewählte Rechtsdezernent der Stadt, Panagiotis Paschalis, hatte für sich reklamiert, das Geschäft aufgedeckt zu haben. Seine Abwahl hänge damit zusammen. Seit Ende Februar 2019 ermittelt die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn. Er habe mutmaßlich Stadtkämmerer Johannes Slawig (CDU), Oberbürgermeister Mucke und weiteren Personen der Verwaltung öffentlich zu Unrecht Vertuschung und eine "Unrechtsabrede" unterstellt. Slawig geht zugleich vor dem Landgericht Wuppertal in einem Zivilprozess um mindestens 10.000 Euro Schmerzensgeld gegen Paschalis vor.

Weiter unklar ist, ob die Stadt durch eine künftige Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm Geld zurückbekommen kann. Laut Gerichtssprecher wiesen die Richter darauf hin, dass Schadensersatz nur möglich ist, wenn die Stadt eine angemessene Frist zur Nachbesserung gegeben habe – also womöglich zum nachträglichen Anbringen von Reklameaufklebern. Andere Gründe für Ansprüche der Stadt gegen ASS seien bei vorläufiger Einschätzung nicht ersichtlich.

Nächster Termin im Prozess vor dem Oberlandesgericht ist der 24. Mai 2019.

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