Angeklagte erscheinen nicht Hund im Grab des Vaters vergraben

Wuppertal · Es war einer dieser heißen Sommertage im Juni 2018, als bei Holger D. (63) das Telefon klingelte. Am anderen Ende der Leitung: Der Friedhofsverband, es gehe um das Grab seines Bruders. Damit sei etwas nicht in Ordnung, er solle sich sofort darum kümmern. Dort angekommen, traute er seinen Augen nicht: Aus dem Grab schaute der verweste Kadaver eines Hundes heraus.

 Die Ruhestärre ist inzwischen wieder hergerichtet.

Die Ruhestärre ist inzwischen wieder hergerichtet.

Foto: Sabine Maguire

Ziemlich bald war klar: Der Hund gehörte der Tochter des Verstorbenen. In eine rosa Decke eingeschlagen und mit einem Stofftier an der Seite - so hatte die Frau ihren weißen Boxerrüden „Snow“ auf dem Grab des Vaters beerdigt. Gemeinsam mit ihrem Ehemann, der ihr dabei geholfen haben soll, musste sie sich nun vor dem Wuppertaler Amtsgericht wegen Störung der Totenruhe verantworten.

Zum Prozess gekommen waren die Angeklagten nicht. Gegen sie wurde mittels Strafbefehl eine Geldstrafe von 2.250 Euro verhängt. Als Zeugin geladen war auch die Schwester der Angeklagten, die bei der Erinnerung an den verwesten Hund auf dem Grab des Vaters noch immer in Tränen ausbricht, Der Kontakt sei abgerissen, man spreche nicht mehr miteinander.

Die Angeklagten können Einspruch gegen das Urteil einlegen, dann wird der Prozess neu aufgerollt.

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