4,5 Millionen Euro Investition in den Ausbau des Offenen Ganztags

Wuppertal · Wuppertal will 4,5 Millionen Euro in den qualitativen und quantitativen Ausbau des Offenen Ganztags (OGS) investieren. Dafür hat die Stadt knapp 3,8 Millionen Euro aus dem Bundesprogramm zum beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder beantragt.

 Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn.

Sozialdezernent Dr. Stefan Kühn.

Foto: Stadt Wuppertal

„Damit schöpfen wir das uns zustehende Fördervolumen aus dem Programm voll aus. Mit rund 670.000 Euro steuern wir 15 Prozent Eigenanteil aus dem städtischen Haushalt bei“, berichten Oberbürgermeister Uwe Schneidewind und Schuldezernent Stefan Kühn.

Mit den beantragten Maßnahmen will die Stadt beim OGS-Ausbau ordentlich aufs Tempo drücken. „2025 wollen wir den angekündigten Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung erfüllen“, geben der Oberbürgermeister und Kühn die Zielmarke vor. Zum Schuljahr 2021/22 beträgt die OGS-Versorgungsquote in Wuppertal circa 38,7 Prozent (5.050 Plätze).

Bauliche Investitionen bilden den wichtigsten Schwerpunkt der Anträge. Die größten Einzelmaßnahmen sind der Neubau der Grundschule Haselrain und des OGS-Gebäudes der Grundschule Reichsgrafenstraße. „An vielen Schulen fehlt uns schlichtweg der Platz. Denn der Ganztag stellt zusätzliche Anforderungen an die Gebäude, die zum Beispiel durch die Mittagsverpflegung entstehen“, beschreibt Kühn den Hemmschuh beim OGS-Ausbau. Um Raumkapazitäten zu gewinnen, hat die Stadt daher auch Mittel für den Umbau von Hausmeisterwohnungen und den Bau von OGS-Küchen an verschiedenen Schulstandorten beantragt.

Zudem werden mehrere Schulen mit einer flexibleren Möblierung ausgestattet. „Das erlaubt eine multifunktionale Nutzung von Klassenräumen, die nicht alleine auf den Unterricht am Vormittag begrenzt ist und an die pädagogische Arbeit am Nachmittag angepasst werden kann“, erklärt Kühn. Drinnen wie draußen will die Stadt die Betreuungsumgebung verbessern. Darum ist auch die Reparatur und der Neubau von Spielgeräten auf Schulhöfen vorgesehen.

Das Land hat den Städten leider nur eine sehr kurze Antragsfrist eingeräumt. Die Anträge konnten deshalb nicht vor Fristende politisch beraten werden und stehen erst in der Ratssitzung am 10. Mai auf der Tagesordnung. Besonders kritisch sehen Schneidewind und Kühn zudem die sehr kurze Umsetzungsdauer bis Ende 2021. Beide sind sich einig, dass die Frist unbedingt um weitere zwei Jahre verlängert werden muss. Dafür will sich der Rathauschef als neu gewähltes Mitglied im Vorstand des Städtetags NRW gegenüber Bund und Land einsetzen.

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