Zwei pro Woche Landesregierung führt Testpflicht an Schulen ein

Wuppertal / Düsseldorf · Die NRW-Landesregierung wird eine Testpflicht für Schülerinnen und Schüler einführen. Die konkrete Ausgestaltung der Testpflicht sowie die rechtlichen Grundlagen würden „derzeit auch im Austausch mit anderen Ländern finalisiert und rechtzeitig vor Schulbeginn bekanntgegeben“, heißt es aus Düsseldorf.

 Die Grundschule Haselrain.

Die Grundschule Haselrain.

Foto: Wuppertaler Rundschau/Simone Bahrmann

Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war und ist seit Beginn der Pandemie darauf Bedacht, das Recht auf Bildung bestmöglich mit dem Infektions- und Gesundheitsschutz in Einklang zu bringen. Bei der weiteren Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie spielen Tests eine wichtige Rolle. Sie sorgen dafür, dass Infektionen entdeckt und Infektionsketten durchbrochen oder sogar vermieden werden können. Verpflichtende Selbsttests als zusätzliche Sicherheit tragen dazu bei, das Dunkelfeld von symptomlos Erkrankten aufzuhellen und die weitere Ausbreitung der Pandemie zu verhindern. Sie sorgen dafür, dass der Schulbetrieb sicherer wird.“

Die Selbsttests würden in den Schulen gut angenommen, die Durchführung gelinge weitestgehend problemlos. Um den „Testanstrengungen in den Schulen im Interesse des Gesundheitsschutzes für alle noch mehr Wirkung“ zu verleihen, sei nunmehr eine Testpflicht vorgesehen – wie auch in anderen Bundesländern beabsichtigt. Voraussetzung für einen wirksamen Infektionsschutz sei, dass möglichst alle Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnähmen. Das solle mit einer Testpflicht sichergestellt werden.

In der vergangenen Woche hatte das Ministerium für Schule und Bildung darüber informiert, dass es nach den Osterferien zunächst keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht geben wird. Sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, sollen die Schulen zunächst auf der Grundlage der Schulmail vom 25. März 2021 für die Dauer von zwei Wochen in den Wechselunterricht starten. Nach den Osterferien sollen alle Schülerinnen und Schüler aller Schulen zwei Mal pro Woche Selbsttests durchführen. Gebauer: „Wir wollen alles tun, um eine Wiederaufnahme des Unterrichtsbetriebs nach den Osterferien zu ermöglichen, und tauschen uns dazu wie angekündigt in der kommenden Woche mit den schulischen Verbänden aus.“

Vor den Ferien wurden die weiterführenden Schulen mit Selbsttests beliefert. Die Auslieferung wird nach Angaben der Landesregierung auch in den Ferien nach den Ostertagen fortgesetzt und um den Kreis der Grund- und Förderschulen erweitert. Durch diese Vorkehrungen vor und in den Ferien werde sichergestellt, dass bei einem Schulstart nach den Osterferien für alle Schülerinnen und Schüler zwei Selbsttests pro Woche bereitstehen.

Gebauer: „Nordrhein-Westfalen war Vorreiter bei den Regelungen zu einer weitreichenden Maskenpflicht auf dem Schulgelände, im Schulgebäude und auch im Unterricht. Nachdem darüber anfangs heftig debattiert wurde, ist die Maskenpflicht zur Bekämpfung und Eindämmung der Pandemie heute selbstverständlich. Mit der Testpflicht schaffen wir eine weitere Voraussetzung dafür, dass so viel Unterricht wie möglich in Präsenz stattfinden kann.“

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