Corona-Pandemie Impfung für Jahrgang 1941: Terminvergabe ab dem 6. April

Wuppertal · Für Personen des Jahrgangs 1941 (geboren zwischen dem 1. Februar 1941 und dem 31. Dezember 1941) startet am Dienstag nach Ostern (6. April 2021) landesweit die Terminvereinbarung zur Impfung gegen COVID-19. Damit ist auch in Wuppertal der erste Jahrgang der Altersgruppe der 70- bis 79-Jährigen an der Reihe.

 Symbolbild.

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Foto: Malteser

Menschen in Nordrhein-Westfalen mit dem Geburtsjahrgang 1941 erhalten in dieser Woche wie beim Verfahren bei den 80-Jährigen und Älteren jeweils einen Brief von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann sowie ein Begleitschreiben der jeweiligen Kommune.

Eine Terminbuchung ist zunächst ausschließlich für den Jahrgang 1941 über die Terminbuchungssysteme der Kassenärztlichen Vereinigungen möglich. Die Terminbuchung erfolgt online über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer (0800) 116 117 01 für das Rheinland, bei der die Wartezeit auf einen Gesprächspartner in der Regel kürzer ausfällt. Paarbuchungen sind möglich. Das Alter des jeweiligen Lebenspartners spielt keine Rolle. Die ersten Impfungen in den Impfzentren werden für diese Personengruppe bereits ab dem 8. April 2021 ermöglicht. Die Terminbuchung für 80-Jährige und Ältere ist parallel weiterhin möglich. Die Personengruppe der 70- bis 79-Jährigen beläuft sich in Nordrhein-Westfalen auf rund 1,6 Millionen Menschen sowie deren Lebenspartnerinnen und Lebenspartner. Um eine reibungslose Terminvergabe zu gewährleisten, werden die Einladungen für die Impfangebote jahrgangsweise erfolgen und die Buchungsmöglichkeiten der Personengruppe ebenfalls jahrgangsweise freigeschaltet.

Das Informationsschreiben ist keine Voraussetzung für die Terminbuchung, diese ist für die 79-Jährigen auch ohne das Schreiben ab 6. April 2021 möglich. Die Terminvergabe ist zunächst ausschließlich für den Jahrgang 1941 möglich sowie gegebenenfalls für die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner. Eine Terminbuchung für Personen, die nicht zum betroffenen Jahrgang gehören, ist hinfällig. Die Impfzentren sollten nicht ohne gültigen Termin aufgesucht werden, da die Zahl der dort vorhandenen Impfdosen auf die Zahl der Anmeldungen abgestimmt ist.

Das für die Impfvorgaben zuständige Land NRW plant, so bald wie möglich Terminfenster für weitere Jahrgänge in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Impfdosen zu öffnen.

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