Für beide Fälle kann ein entsprechendes Zertifikat ausgestellt werden. Dafür muss zwar nicht extra ein Termin vereinbart werden - da auch das Wuppertaler Impfzentrum nicht mehr jeden Tag geöffnet hat, sind die jeweiligen Öffnungszeiten zu beachten.
Wer ein Genesungszertifikat benötigt bzw. sich ausstellen lassen möchte, muss Folgendes dafür vorlegen:
● Ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 und höchstens 180 Tage alt ist,
● seinen Personalausweis, da hierüber der Abgleich mit dem Testergebnis erfolgt.
Es ist auch möglich, mehrere Genesungen auf dem Zertifikat zu erfassen, wenn man mehrfach an COVID-19 erkrankt ist – zwischen zwei erfassten PCR-Tests muss ein Mindestabstand von 28 Tagen liegen.
„Einfache“ Genesungszertifikate sind ab 28 Tagen nach dem Positiv-Test für maximal 180 Tage gültig und können mit den entsprechenden Apps verwaltet werden. Die Genesenen-Zertifikate sind weiterhin auch in den nordrheinischen Arztpraxen sowie in Apotheken zu bekommen.