Zweitimpfungen mit AstraZeneca Auswahl des Impfstoffs in Impfzentren möglich

Wuppertal / Düsseldorf · Angesichts der jüngsten Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) zum Umgang mit AstraZeneca-Zweitimpfungen können Menschen, bei denen die zweite Impfung in einem nordrheinischen Impfzentrum ansteht, ab sofort vor Ort auswählen, welchen Impfstoff sie in Anspruch nehmen möchten.

Symbolbild.

Foto: DoroT Schenk

Das NRW-Gesundheitsministerium hat am Freitag (2. Juli 2021) einen entsprechenden Erlass an die Städte und Kreise in NRW gerichtet und sichert darin auch die entsprechenden Mengen an gegebenenfalls für die Zweitimpfungen benötigten mRNA-Impfstoffen (BioNTech oder Moderna) zu. Die Verwendung von AstraZeneca für anstehende Zweitimpfungen wird – sofern gewünscht – ebenfalls weiterhin möglich sein.

Die individuelle Auswahl des Impfstoffes für die Zweitimpfung kann im Impfzentrum im Rahmen der Anmeldung angeben werden, eine „Vorab-Anzeige“ über die Terminhotline (0800 116 117 01) oder im Online-Buchungssystem ist nicht notwendig. „Ebenso sollten AstraZeneca-Impflinge möglichst darauf verzichten, ihre Zweitimpfungstermine nun zu verschieben bzw. den Zeitabstand zwischen Erst- und Zweitimpfung verkürzen zu wollen. Änderungen am stringenten und Wochen vorher festgelegten Terminablauf in den insgesamt 28 Impfzentren im Rheinland während des laufenden Betriebes sind extrem komplex“, so die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein.

Auch in den Praxen der niedergelassenen Ärzte im Rheinland sollen Erstgeimpfte mit AstraZeneca den Impfstoff ihrer Zweitimpfung grundsätzlich in Absprache mit dem Haus- oder Facharzt auswählen können. Die Koordination der Impftermine obliegt dabei jeder Praxis individuell

„Die Stiko-Entscheidung wird den ohnehin hohen Arbeitsaufwand der Praxen in den kommenden Wochen noch einmal immens erhöhen, da die Terminreihenfolge jetzt in vielen Fällen neu organisiert werden muss. Das ist bei allem medizinischem Verständnis für die Stiko-Entscheidung fatal. Hier hätte man sich im Vorfeld deutlich besser abstimmen können und ich kann den Ärger vieler Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein absolut nachvollziehen. Es kann nicht angehen, dass die Stiko einsame Entscheidungen trifft, die sie dann mit denjenigen, die sie umsetzen müssen, nicht einmal abspricht. Das konterkariert jeden Gedanken an eine konstruktive Zusammenarbeit und fällt unseren Niedergelassenen direkt auf die Füße. Ich hoffe, dass dies nicht die Impfbereitschaft der Arztpraxen negativ beeinflusst“, so Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.

Die KV empfiehlt den Praxen im Rheinland, in den kommenden Tagen jene Patientinnen und Patienten zu kontaktieren, die eine Zweitimpfung mit AstraZeneca erhalten sollen, und individuell abzufragen, ob sie mit Verweis auf die angepasste Stiko-Empfehlung nun die zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff erhalten möchten. Erst dann sollte die entsprechende Impfstoffbestellung erfolgen.

„Ebenso muss das bei Kreuzimpfungen bzw. heterologen Impfungen geänderte Zeitschema von mindestens vier Wochen Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beachtet werden. Es wird den Praxen mit Blick auf die bereits erhaltenen Impfstoffe auch künftig möglich sein, generell eine Erstimpfung mit AstraZeneca und eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff anzubieten. Die hohe Wirksamkeit dieser heterologen Impfung, auch gegen die Delta-Variante, hat die Stiko ja ausdrücklich bestätigt“, heißt es.