Gymnasium am Kothen Schwere Vorwürfe nach Unfall im Schwimmunterricht

Wuppertal · Eine Mutter aus Wuppertal erhebt massive Vorwürfe gegen einen Lehrer des Gymnasiums am Kothen. Hintergrund ist ein Vorfall im Schwimmunterricht am 2. Oktober 2025, bei dem ihre damals 14-jährige Tochter Letizia Annunziata verletzt worden sei. Die Angelegenheit wird inzwischen juristisch geprüft.

Das Gymnasium am Kothen (Archivbild).

Foto: Wuppertaler Rundschau/Simone Bahrmann

Nach Angaben der Mutter habe Letizia im Rahmen des Unterrichts im Schwimmleistungszentrum für ein Abzeichen einen Kopfsprung mit Anlauf ausführen sollen. Dabei sei sie mit dem Gesicht auf dem Beckenboden aufgeprallt. In der Folge habe sie unter anderem mehrere Nasenfrakturen, Verletzungen an Lippe und Zähnen erlitten.

Medizinische Unterlagen bestätigen, dass bei der Schülerin eine Nasenfraktur diagnostiziert und operativ behandelt wurde. Zudem dokumentieren ärztliche Berichte Verletzungen im Mund- und Zahnbereich, darunter Schäden an den Schneidezähnen. In einem Unfallbericht wird der Hergang ebenfalls dahingehend beschrieben, dass die Schülerin beim Sprung ins Wasser mit dem Gesicht aufgeschlagen sei.

Die Mutter wirft der verantwortlichen Lehrkraft vor, nach dem Unfall nicht angemessen reagiert zu haben. So sei kein Rettungsdienst verständigt worden, und Letizia habe das Schwimmbecken eigenständig verlassen müssen. Auch habe sie selbst ihre Mutter kontaktiert.

Diese Darstellung wird durch schriftliche Aussagen von Mitschülern gestützt. Eine Zeugin schildert, die verletzte Schülerin sei nach dem Aufprall ohne Hilfe aus dem Wasser gekommen, habe sich die Nase gehalten und sichtbar Schmerzen gehabt. Nach ihrer Beobachtung hätte die Lehrkraft „nicht angemessen reagiert“ und keinen Krankenwagen gerufen, teilweise sogar Witze gemacht. Zitiert wird die Frage, ob „der Köpper wenigstens gut war“.

Eine weitere Zeugenaussage berichtet, dass Letizia von Mitschülerinnen beim Umziehen unterstützt werden musste. Die Mutter schildert zudem, dass es im Nachgang aus ihrer Sicht keine klärenden Gespräche gegeben habe. Zwar sei ihr zunächst ein Termin mit der Schulleitung und der Lehrkraft angeboten worden, dieser sei jedoch wieder abgesagt worden. In einem Telefonat habe der Lehrer verärgert reagiert und den Vorfall nach Angaben der Mutter bestritten.

Anwältin klagt

Die von der Familie eingeschaltete Anwältin sieht nach eigenen Angaben mögliche Verstöße gegen die Aufsichts- und Fürsorgepflicht sowie eine mögliche unterlassene Hilfeleistung und will Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Zudem sei fraglich, ob die Sicherheitsbedingungen – etwa die Wassertiefe bei der Übung im Verhältnis zur Körpergröße der jeweiligen Schüler – ausreichend überprüft worden seien. Informationen der Anwältin zufolge befasst sich inzwischen das Landgericht Wuppertal mit dem Fall.

Bezirksregierung sieht keine Pflichtverletzung

Die Bezirksregierung Düsseldorf kommt als zuständige Aufsichtsbehörde in einer Stellungnahme gegenüber der Anwältin zu einer anderen Bewertung. Nach Prüfung sehe man keinen Anspruch auf Schmerzensgeld, eine Pflichtverletzung der Lehrkraft könne nicht festgestellt werden.

Nach Darstellung der Schule habe die Übung den Sicherheitsvorgaben entsprochen, unter anderem habe die Wassertiefe über der vorgeschriebenen Mindesttiefe gelegen, und der Ablauf sei unter Aufsicht eingeübt worden. Auch nach dem Unfall habe es laut Stellungnahme keine akuten Notfallanzeichen gegeben, weshalb kein Rettungsdienst alarmiert worden sei.

Gymnasium verweist auf laufendes Verfahren

Die Schule erklärte auf Anfrage der Wuppertaler Rundschau, sie könne sich wegen des laufenden Verfahrens und aus Datenschutzgründen nicht näher äußern, der Vorfall sei der Unfallkasse gemeldet worden. Sie bestätigt aber, dass es Gespräche zwischen der Lehrkraft und der Mutter gegeben habe. Auch die Schulleitung habe der Mutter einen Gesprächstermin angeboten.

„Bevor es zu dem Gespräch kam, erhielt die Schule aber bereits ein Schreiben von der anwaltlichen Vertretung der Eltern, sodass die Schulleitung davon absah, sich außerhalb des juristischen Verfahrens zu äußern“, heißt es in der Stellungnahme. Unabhängig davon bedauere man die gesundheitlichen Folgen des Vorfalls für die Schülerin.

Letizia habe die Schule nach dem Vorfall verlassen und besuche inzwischen ein anderes Gymnasium in Wuppertal. Dort fühle sie sich nach Angaben der Mutter wohl.

Power-Plauze
Nach Toreschluss - die Wochenendsatire Power-Plauze