"Nicht mal ein Zeichen des Mitgefühls"

Wuppertal/ Velbert · Im Zivilprozess um den Tod eines siebenjährigen Jungen im Cronenberger Freibad Neuenhof vor sechs Jahren erhebt das Landgericht neue Beweise. Ein Gutachter soll jetzt im Auftrag der Richter untersuchen, in wieweit die Familie des Jungen aus Velbert durch diesen Unfall stärker gelitten haben könnte als bei einem Todesfall üblich.

Das sei nötig, um über Schmerzensgeldforderungen der Eltern und eines Zwillingsbruders über insgesamt 65.000 Euro entscheiden zu können.

Der schreckliche Vorfall in dem regional sehr beliebten Freibad ist bis heute nicht zweifelsfrei aufgeklärt. Der Siebenjährige wurde während des Badebetriebs von anderen Kindern leblos im Becken gefunden, sein Zwillingsbruder wurde Zeuge der vergeblichen Wiederbelebungsversuche. Das Bad wurde umgehend geräumt, die Polizei nahm Ermittlungen auf.

Die Staatsanwaltschaft Wuppertal hatte die Umstände auf Drängen der Familie in einem langen Verfahren untersucht - angeklagt hat die Behörde schließlich niemanden.

In dem Zivilprozess beklagt sind zwei Velberter Betreuer einer Ferienfreizeit, der Schwimmbadverein als Träger und eine Schwimmmeisterin, die zur Zeit des Vorfalls im Bad arbeitete.

Rechtsanwalt Oguz Özkan, der Berater der Familie, erläuterte gegenüber der Wuppertaler Rundschau: "Es geht meinen Mandanten nicht um das Geld. Wir haben die Klage erst sehr spät erhoben, weil dieser Prozess die letzte Möglichkeit darstellt, die Geschehnisse doch noch aufzuklären." So sei eben fraglich, wo genau der ältere der beiden Gruppenbetreuer zur Zeit des Vorfalls war. Özkan: "Er hat dazu geschwiegen, was sein Recht ist. Aber es hat bis heute nicht mal ein Zeichen des Mitgefühls gegeben."

Das jetzt angeforderte Gutachten zu den Unfallfolgen wird ein Experte erstellen und schriftlich den Richtern vorlegen. Danach entscheiden diese neu, wie der Prozess fortgesetzt wird.

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