Darin wirft die Staatsanwaltschaft einem 40 Jahre alten Mann aus Solingen vor, für ein Feuer verantwortlich zu sein, das im März 2024 in der Klingenstadt in einem Wohngebäude an der Grünewalder Straße ausgebrochen war. Dabei starb eine vierköpfige Familie mit Migrationshintergrund mit zwei kleinen Kindern, weitere Mieterinnen und Mieter wurden zum Teil schwer verletzt. Der 40-Jährige hat die Tat inzwischen zugegeben, außerdem unter anderem zwei weitere Brandstiftungen.
Vor dem Wuppertaler Landgericht sagte am Mittwoch (11. Juni) ein Zeuge aus, der 2022 in dem Haus in der Normannenstraße wohnte – ebenso wie die Lebensgefährtin des 40-Jährigen. Sie sei ausgezogen, kurz bevor das Feuer ausgebrochen sei. Wegen des Brandes mussten zwei Mieterinnen und Mieter über die Drehleiter gerettet werden. Der Zeuge berichtete, dass es im Vorfeld im Haus in der Normannenstraße mehrfach zu heftigem Streit mit dem Angeklagten gekommen sei. Dabei habe der 40-Jährige auch Reizgas eingesetzt und möglicherweise Briefe aus dem Gebäude entwendet. (Bilder vom Einsatz im Januar 2022)

Feuerwehr rettet zwei Personen
Der Angeklagte äußerte sich zunächst nicht zu den Aussagen des Zeugen. Die Wuppertaler Staatsanwaltschaft kündigte an, entsprechende Ermittlungen einzuleiten. Zumindest bestehe der Anfangsverdacht des versuchten Mordes, so die Behörde. Bis ein Ergebnis feststehe, könne es aber dauern.
Der Prozess in Wuppertal soll auch aufklären, aus welchem Motiv der 40-Jährige gehandelt hat. Die Nebenklage geht von einem rechtsextremen Gedankengut aus. Das Linke Bündnis im Wuppertaler Rat hatte in diesem Zusammenhang Polizeipräsident Markus Röhrl kritisiert und gleichzeitig OB Uwe Schneidewind aufgefordert, „einen Katalog von dringenden Fragen vorzulegen, die Aufklärung zu der Art der Ermittlungen und zum Umgang mit Beweismaterial durch die ermittelnden Beamten verlangen“.
Röhrl habe, so das Bündnis, „unmittelbar nach der Festnahme des geständigen Angeklagten noch gesagt, dass es keine Hinweise auf einen rechtsradikalen Hintergrund gäbe“. Inzwischen stelle sich unter anderem heraus, „dass die Polizei unmittelbar nach dem Brandanschlag die Tat zunächst sehr wohl als ‚rechtsmotiviert‘ eingestuft hatte, was aber im Nachhinein handschriftlich von einem Beamten geändert und damit nicht Bestandteil der Akte wurde“.
Erst während des Prozesses seien „auf Antrag der Anwältin der Nebenklage Beweismittel, die nicht in den Prozessakten aufgelistet waren, dem Gericht zur Verfügung gestellt bzw. noch ausgewertet. So wurden unter anderem rassistische Bilder mit Nazipropaganda, NS-Literatur und 166 Dateien mit rechtsextremem Inhalt gefunden“, erklärt die Fraktion Ende Mai.
Die Polizei geht allerdings davon aus, dass diese einem Verwandten des 40-Jährigen gehörten.