Handelsverband Keine Einigung über verkaufsoffene Sonntage

Wuppertal · ver.di sei nicht zum Klagverzicht bereit, schreibt Ralf Engel als Geschäftsführer des Handelsverbands Rheinland. Das Abstimmungsgespräch, das am Donnerstag (12. Januar 2017) stattgefunden hat, sei somit ergebnislos geendet.

 Ralf Engel, Geschäftsführer des Handelsverbands Rheinland.

Ralf Engel, Geschäftsführer des Handelsverbands Rheinland.

Foto: Raina Seinsche

Eingeladen zu dem Termin hatte der OB. Donnerstag war er laut Engel jedoch verhindert. "Gleich zu Beginn der Sitzung haben wir deutlich gemacht, dass wir nach der von ver.di in 2016 angestoßenen Klagewelle nicht einfach zur Tagesordnung übergehen können. Wir sehen das Abstimmungsgespräch als Fortsetzung der aus den Vorjahren geübten Praxis der sogenannten Konsensrunden, bei denen alle Beteiligten sich in Ansehung insbesondere der bekannten juristischen Probleme regelmäßig auf die Durchführung einzelner anlassbezogener verkaufsoffenen Sonntage im Stadtgebiet geeinigt hatten. Die Fortsetzung dieser Praxis hat für uns nur Sinn, wenn ver.di hinsichtlich der vereinbarten Termine in 2017 vorab und förmlich auf Rechtsmittel verzichtet", schreibt Engel.

Hierzu sei ver.di nicht bereit, wie der zuständige Bezirksgeschäftsführer Daniel Kolle im Rathaus erklärt habe. "Dies ist für uns ein eindeutiges Zeichen, dass ver.di die eigene Profilierung über den Erhalt von Arbeits- und Ausbildungsplätzen im Einzelhandel stellt, denn", so Engel weiter, "Verkaufsoffene Sonntage sind ein gerade in unserer Zeit unverzichtbares Mittel zur Kundenbindung, insbesondere für den Facheinzelhandel in unseren Innenstädten."

Die anwesenden Einzelhändler hätten deutlich gemacht, dass man nicht um jeden Preis und in der Ungewissheit, dass diese dann wieder kurzfristig gerichtlich untersagt werden, verkaufsoffene Sonntage für 2017 planen werde.

Dies sei man den Kunden und den Mitarbeitern schuldig. Die Vertreter der anwesenden Interessengemeinschaften haben angekündigt, die aus ihrer Sicht wünschenswerten verkaufsoffenen Sonntage nach den Vorgaben der Rechtsprechung erst einmal zu formulieren und einzubringen.

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