Verkaufsoffen — von wegen ...

Wuppertal · Die Ankündigung von ver.di, per Eilantrag gegen bereits genehmigte verkaufsoffene Sonntage juristisch vorzugehen, hat bei den Vertretern der Einzelhändler für eine böse Überraschung gesorgt.

 Daniel Kolle.

Daniel Kolle.

Foto: ver.di

"Wir waren uns eigentlich einig, dass die beiden Sonntage in diesem Jahr nicht beanstandet würden", sagt Ralf Engel, Geschäftsführer des Einzelhandelsverbandes. Nach Rundschau-Informationen soll es am 5. Oktober ein Gespräch gegeben haben, bei dem auch Daniel Kolle, der Bezirksgeschäftsführer von ver.di, anwesend war. Dort soll Kolle genau dies gesagt haben.

Auch bei einem weiteren Gespräch am 10. Oktober (hier vertrat ihn Guido Grüning vom DGB) seien die verkaufsoffenen Sonntage 2016 nicht in Frage gestellt worden. Um so unverständlicher sei die plötzliche Klage von ver.di — und der Ton, den Kolle jetzt angeschlagen habe. Einige sprechen von Vertrauensbruch, wollen sich momentan aber nicht offiziell dazu äußern.

Hintergrund: Verkaufsoffene Sonntage müssen einen echten "Anlass" haben. Das hat in diesem Sommer das Oberverwaltungsgericht Münster entschieden. Ein Herbstfest, wie es am 6. November in Wuppertal geplant ist, genügt nach diesen strengen Regeln nicht mehr, um die Geschäfte sonntags zu öffnen. In der seit vielen Jahren praktizierten Tradition hatten sich in Wuppertal Interessengemeinschaften, Einzelhandelsverband, Kirchen, Gewerkschaften und Vertreter der Verwaltung unter Moderation des Oberbürgermeisters deswegen darauf geeinigt, dass die verkaufsoffenen Sonntage 2017 eine neue Qualität der Anlässe brauchen.

In weiteren Treffen sollten die IGs ihre Konzepte dazu vorstellen. Man wähnte sich auf einem guten — gemeinsamen — Weg. Die Termine für 2016 hingegen waren bereits im Sommer 2015 entsprechend der damaligen Rechtslage getroffen worden — und galten trotz neuer Rechtsprechung bei den Beteiligten als sicher.

Doch Kolle widerspricht. In einer Stellungnahme auf der Facebook-Seite der Wuppertaler Rundschau schreibt er: "Ich habe in allen Gesprächen zum Jahr 2017 deutlich gemacht, welche Bedeutung das Thema aktuell hat und welche Voraussetzungen seit Sommer DIESEN Jahres spätestens erfüllt sein müssen." Er habe dies konkretisiert mit dem Satz: "Ich sage nicht in Velbert A (dort wurde nach einer ver.di-Klage ein verkaufsoffener Sonntag abgesagt) und in Wuppertal nicht B."

Die Entscheidung trifft nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Bei der Stadt geht man davon aus, dass dort die beiden verkaufsoffenen Sonntage im November und Dezember 2016 untersagt werden. Und ein verändertes Konzept für diese Termine sei in der Kürze der Zeit nicht mehr zu leisten.

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