Einzelhandel Todtenhausen: Sonntagsöffnung statt Publikumsbeschränkung

Wuppertal · Der Wuppertaler FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen will die Forderung des Einzelhandels nach Rechtssicherheit bei der Öffnung von Geschäften an bestimmten Sonntagnachmittagen unterstützen.

 Manfred Todtenhausen (FDP).

Manfred Todtenhausen (FDP).

Foto: Büro Manfred Todtenhausen

„Besonders in diesem Jahr brauchen Geschäfte, die wie der Textilhandel besonders unter den Corona-Schließungen gelitten haben, Anreize für den Kauf in der City. Dazu dient die Sonntagsöffnung auch ohne Anlassbezug. Dass die Gewerkschaft ver.di kein Entgegenkommen zeigt und stattdessen - wie in NRW - gegen verkaufsoffene Sonntage im Advent klagt und vom OVG Münster Recht bekommt, schwächt die Position des stationären Einzelhandels in einer für ihn dramatischen Phase“, kritisiert der Liberale.

Gerade jetzt seien positive Signale für die Fachgeschäfte in den Stadtzentren mit ihren vielen Arbeits- und Ausbildungsplätzen gefragt, so Todtenhausen: „Bisher haben die Hygienekonzepte des Einzelhandels gezeigt, dass der Handel sich seiner Verantwortung bewusst ist und ihr hinreichend nachkommt. Überlegungen, jetzt nur noch eine Person pro zehn Quadratmeter statt wie bisher 25 zu erlauben, führen zu Schlangenbildung vor den Geschäften und sehen Corona-Hotspots da, wo derzeit keine sind."

Geschäfte bedeuteten keine Ansteckungsgefahr, so der FDP-Berichterstatter für den Einzelhandel: „Um den Kundenverkehr wirksam zu entzerren und den Samstag als Haupteinkaufstag zu entlasten, ist es viel sinnvoller, den Sonntagnachmittag als zusätzliche Alternative zu öffnen. Wer florierenden Einzelhandel und damit die Innenstädte retten will, muss zweierlei anbieten: Flexibilisierung bei den Öffnungszeiten sowie Unterstützung bei der Digitalisierung von Vertriebswegen."

Die Öffnung von Ladenschlusszeiten an Sonn- und Feiertagen in besonderen Zeiten wie der des Advents sei wichtig. „Sollte die vom Einzelhandelsverband HDE angekündigte Klage für eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Erfolg haben, so sind weitergehende Maßnahmen für eine Lockerung der Ladenöffnungszeiten und damit eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des stationären Einzelhandels im Verhältnis zum Online-Handel notwendig. Wir fordern die Länder auf, in ihren Ladenschlussgesetzen die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, den Einzelhandelsunternehmen an möglichst vielen Sonntagen die Öffnung zu erlauben. Es kommt jetzt darauf an Art. 140 GG so anzupassen, dass Landesrecht allgemein die Öffnung der Einzelhandelsunternehmen ermöglicht", heißt es in einem Positionspapier der FDP.

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