Wuppertal erlässt schärfere Corona-Regeln Mehr Maske, keine Weihnachtsmärkte, Grenzen für Feiern

Wuppertal · Die Zahl der mit Corona Infizierten pro 100.000 Einwohner, der so genannte Inzidenz-Wert, ist mit Stand Montag (5. Oktober 2020) auf 37,85 gestiegen. Das erfordert nach Auffassung des Wuppertaler Corona-Krisenstabes eine Verschärfung von Maßnahmen in mehreren Bereichen.

 Stadtdirektor Johannes Slawig ist Leiter des Wuppertaler Corona-Krisenstabes. Zur aktuellen Lage sagt er: „Wir wissen, dass das erhebliche Einschränkungen sind. Der Kritik, die es nun sicher geben wird, stellen wir uns.“

Stadtdirektor Johannes Slawig ist Leiter des Wuppertaler Corona-Krisenstabes. Zur aktuellen Lage sagt er: „Wir wissen, dass das erhebliche Einschränkungen sind. Der Kritik, die es nun sicher geben wird, stellen wir uns.“

Foto: Christoph Petersen

Der Grund für den Anstieg ist offenbar eine (im juristischen Sinn erlaubte) Party mit 70 bis 80 Jugendlichen in einem geschlossenen Raum gewesen, bei der dann die Corona-Hygieneregeln doch nicht eingehalten worden sind. Von den Teilnehmern wurden bereits 15 positiv auf das Virus getestet. Andreas Mucke, der als Oberbürgermeister noch bis zum 31. Oktober 2020 im Amt ist, dazu: „Ich finde es total unverantwortlich, sich so zu verhalten. Das ist keine Lappalie.“

Der Corona-Krisenstab tagte am Wochenende sowie am Montag. Das Ergebnis ist eine ab Dienstag (6. Oktober) geltende neue Allgemeinverfügung. Deren Inhalt fasste Stadtdirektor Johannes Slawig als Leiter des Krisenstabes zusammen: Martinszüge und Weihnachtsmärkte werden untersagt – damit sind auch die Voraussetzungen für Wuppertals geplante verkaufsoffene Sonntage vom Tisch. An weiterführenden Schulen in Wuppertal gilt nun auch wieder die Maskenpflicht im Unterricht, an Grundschulen muss die Maske auf allen Wegen zum Schultisch oder von dort weg getragen werden. Außerdem muss bei allen Veranstaltungen, bei denen es bisher erlaubt war, am Sitzplatz die Maske abzunehmen, der Mund-Nasen-Schutz aufbehalten werden.

Private Feiern sind nur noch bei begründetem Anlass (etwa Hochzeit, Geburtstag, Taufe und Co.) zulässig – und nur mit höchstens 50 Gästen. Ab 25 Gästen muss drei Tage vor der Feier beim Ordnungsamt eine Ausnahmegenehmigung eingeholt werden. Außerdem gilt die Pflicht, eine exakte Teilnehmerliste zu führen. Wer beispielsweise als Gastronom Räume für eine solche Feier zur Verfügung stellt, muss das ebenfalls beim Ordnungsamt anmelden.

All diese Maßnahmen werden nur dann gelockert, wenn der Inzidenz-Wert an fünf aufeinander folgenden Tagen wieder unter 35 sinkt.

Johannes Slawig: „Wir wissen, dass das erhebliche Einschränkungen sind, dass auch die Weihnachtsmarkt-Organisatoren schon viel investiert haben, und dass der Einzelhandel große Hoffnungen in verkaufsoffene Sonntage setzt. Um allerdings einen zweiten Lockdown, der schwerwiegende volkswirtschaftlichen Folgen hätte, zu vermeiden, sehen wir keinen anderen Weg. Der Kritik, die es nun sicher geben wird, stellen wir uns.“

Gesundheitsdezernent Stefan Kühn, der den erheblichen Aufwand in Sachen Kontaktverfolgung für das Gesundheitsamt nach der oben beschriebenen Party betonte, gab mit Blick auf die Maßnahmenverschärfungen zu Protokoll: „Wer heute eine unangenehme Entscheidung nicht trifft, muss morgen zwei und übermorgen vier unangenehme Entscheidungen treffen.“

Übrigens: Für Sportveranstaltungen, so Krisenstabsleiter Johannes Slawig, gebe es (noch) keine neuen Vorschriften.

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