Wuppertaler Haushalt Mehr Geld vom Land, aber auch neue Schulden

Wuppertal / Düsseldorf / Berlin · Die letzte Konsolidierungshilfe aus dem „Stärkungspaktgesetz“ wird jetzt ausgezahlt: Wuppertal erhält davon 14,4 Millionen Euro. Damit hat die Stadt seit 2011 daraus insgesamt rund 531,2 Millionen Euro bekommen.

 Symbolbild.

Symbolbild.

Foto: angelo luca iannaccone auf Pixabay

Diese Zahlungen hätten wesentlich dazu beigetragen, die Überschuldung der Stadt zu überwinden und in den vergangenen Jahren ein positives Jahresergebnis zu erzielen, so Stadtkämmerer Johannes Slawig: „Aktuell hat die Covid-19-Pandemie gezeigt, dass der bisher erzielte Konsolidierungserfolg überhaupt nicht gesichert ist. Daher ist es wichtig, dass sowohl der Bund als auch das Land NRW die Kommunen nachhaltig und mittelfristig bei der Bewältigung dieser Krise unterstützen.“

Der Landtag NRW hat am 17. September 2020 das „Sonderhilfengesetz Stärkungspakt“ zur Unterstützung der am Stärkungspakt teilnehmenden Kommunen beschlossen. Die Sonderhilfe für Wuppertal beträgt rund 27 Millionen Euro, die ebenfalls am 1. Oktober an die Stadt ausgezahlt worden ist.

Wie dem aktuellen Finanz-Controlling-Bericht zu entnehmen ist, ergeben sich jedoch bedingt durch die Corona-Pandemie erhebliche Verschlechterungen im Haushalt 2020. Zurzeit werden rund 125 Millionen Euro Minus erwartet, wobei allein rund 94 Millionen Euro auf entgangene Gewerbesteuererträge zurückzuführen sind. Slawig: „Das nun beschlossene ,Sonderhilfengesetz Stärkungspakt, kann daher nur als Einstieg in die Kompensation der bei den Kommunen entstehenden Corona-Schäden betrachtet werden.“

Bund und Land haben bisher zugesagt, Ausfälle der Gewerbesteuer, die den Städten und Gemeinden durch die Corona-Krise im Jahr 2020 entstehen, zu übernehmen. Hierzu befindet sich gerade ein Gesetzesentwurf im Verfahren, der für das Jahr 2020 den Ausgleich regeln soll. Daneben befinden sich die Eckpunkte für das Gemeindefinanzierungsgesetz 2021 in der Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden. Durch eine einmalige Aufstockung der verteilbaren Finanzausgleichsmasse soll das gemäß Orientierungsdaten für 2021 zu erwartende Niveau von 13,57 Milliardenb Euro erreicht werden.

„Damit werden die Corona-bedingten Mindereinnahmen im Steuerverbund kompensiert, was sehr zu begrüßen ist. Allerdings ist lediglich geplant, diese Zahlung als zinslose Kreditierung zu gewähren. Diese Lösung kann auf keinen Fall akzeptiert werden, weil damit die ohnehin schon hohe Verschuldung unseres Haushaltes weiter ansteigen wird. Ferner ist zu befürchten, dass auch in den kommenden Jahren massive Ertragsausfälle - vor allem bei der Gewerbesteuer - zu verzeichnen sein werden; hierzu gibt es bislang keinerlei Zusagen von Bund und Land, dass solche Ausfälle ausgeglichen werden sollen“, so Slawig.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort