Silvester in Wuppertal Feuerwerk: Fragen und Antworten

Wuppertal · Welche Feuerwerkskörper gibt es?

 Symbolfoto.

Symbolfoto.

Foto: depositphotos/renataA

Es gibt zwei Arten von Feuerwerkskörpern: Kategorie F1 umfasst beispielsweise Knallerbsen, Knallbonbons, Tischfeuerwerk, Wunderkerzen und Party-Knaller. Zur Kategorie F2 gehören Raketen, Batterien, Römische Lichter, Knallkörper und Verbundfeuerwerke.

An wen dürfen Feuerwerkskörper verkauft werden?
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres an Personen abgegeben werden, die das 12. Lebensjahr vollendet haben. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen in diesem Jahr ab dem 28. Dezember an Personen abgegeben werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Wann dürfen Feuerwerkskörper von wem abgebrannt werden?
Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen während des ganzen Jahres von Personen, die das 12. Lebensjahr vollendet haben, abgebrannt werden. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. An anderen Tagen ist eine Ausnahmegenehmigung der Stadt erforderlich.

Worauf sollte man beim Kauf von Silvesterfeuerwerk achten, um legales und somit sicheres Feuerwerk zu erwerben?
Hersteller beziehungsweise Einführer müssen pyrotechnische Gegenstände sowie ihre Verpackung kennzeichnen. Beim Kauf sollte unbedingt auf diese Kennzeichnungen geachtet werden. Sie beinhalten folgende Angaben:

- Handelsname und Typ des Gegenstandes

- Name des Herstellers oder Einführers

- eingetragener Handelsname oder eingetragene Handelsmarke

- Postanschrift einer zentralen Anlaufstelle, an der der Hersteller oder Einführer kontaktiert werden kann

- Feuerwerkskörper müssen eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache enthalten

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort