Pyrotechnik Silvester-Feuerwerk: Verstöße bei Verkauf und Lagerung

Wuppertal · Die Bezirksregierung Düsseldorf hat vom 27. bis 30. Dezember in Wuppertal, Krefeld und im Kreis Mettmann die Lagerung und den Verkauf von Silvesterfeuerwerk stichprobenartig kontrolliert. Unterwegs waren sieben Zweier-Teams des Technischen Arbeitsschutzes.

 Mitarbeiter der Bezirksregierung.

Mitarbeiter der Bezirksregierung.

Foto: Bezirksregierung Düsseldorf

Insgesamt wurden 362 Örtlichkeiten untersucht. In sieben Fällen war die zulässige Lagermenge überschritten. In 81 Verkaufsstätten wurden Verstöße gegen das Arbeitsstättenrecht festgestellt, vor allem fehlende oder verstellte Flucht- und Rettungswege. Sonstige Verstöße, etwa fehlende Verkaufsanzeige oder aufgerissenen Verpackungen, gab es 28-mal. In allen Fällen durfte aber nach entsprechenden Maßnahmen der Verkauf fortgesetzt werden.

In einem Discounter in Krefeld wurde der Verkauf für mehrere Stunden gestoppt, weil die vorhandene Ware wegen einer vermuteten Überlagerung gezählt werden musste. Durch Umlagerungen wurde eine Schließung vermieden werden. Ebenfalls in Krefeld wurde einem Team der Zutritt zu einer Verkaufsstelle verwehrt. Erst nachdem die Polizei hinzugerufen wurde, konnte die Kontrolle stattfinden. „Im Vordergrund der alljährlichen Aktion steht sowohl der Schutz der Verkäufer als auch die Sicherheit der Kunden“, so die Bezirksregierung Düsseldorf. Da man aber immer nur Stichproben nehmen könne, „sollten Käufer von Silvesterfeuerwerk immer auf die CE-Kennzeichnung achten, damit man einen unbeschwerten Jahreswechsel feiern kann“.

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