Insgesamt wurden 362 Örtlichkeiten untersucht. In sieben Fällen war die zulässige Lagermenge überschritten. In 81 Verkaufsstätten wurden Verstöße gegen das Arbeitsstättenrecht festgestellt, vor allem fehlende oder verstellte Flucht- und Rettungswege. Sonstige Verstöße, etwa fehlende Verkaufsanzeige oder aufgerissenen Verpackungen, gab es 28-mal. In allen Fällen durfte aber nach entsprechenden Maßnahmen der Verkauf fortgesetzt werden.
In einem Discounter in Krefeld wurde der Verkauf für mehrere Stunden gestoppt, weil die vorhandene Ware wegen einer vermuteten Überlagerung gezählt werden musste. Durch Umlagerungen wurde eine Schließung vermieden werden. Ebenfalls in Krefeld wurde einem Team der Zutritt zu einer Verkaufsstelle verwehrt. Erst nachdem die Polizei hinzugerufen wurde, konnte die Kontrolle stattfinden. „Im Vordergrund der alljährlichen Aktion steht sowohl der Schutz der Verkäufer als auch die Sicherheit der Kunden“, so die Bezirksregierung Düsseldorf. Da man aber immer nur Stichproben nehmen könne, „sollten Käufer von Silvesterfeuerwerk immer auf die CE-Kennzeichnung achten, damit man einen unbeschwerten Jahreswechsel feiern kann“.