Andreas Zawierucha (Grüne) „Wenn Schwammstadt, dann auch Kleinkläranlagen“

Wuppertal · Andreas Zawierucha, grüner Landtagskandidat im Wuppertaler Osten, fordert, im Zuge der Bewerbung zur „Schwammstadt Wuppertal“ die Satzung für die Kleinkläranlagen zu überarbeiten. Diese müssten bevorzugt werden.

 Andreas Zawierucha.

Andreas Zawierucha.

Foto: Caroline Schreer

„Das Hauptargument gegen Kleinkläranlagen war bisher die verbotene Versickerung des geklärten Wassers auf dem Grundstück. Gerade dies wird aber bei der Schwammstadt gewollt. Hier sollen sogar zusätzliche Flächen für die Versickerung geschaffen werden. Daher sollte die Satzung, die den Betrieb der Kleinkläranlagen regelt, wie auch schon in allen anderen Kommunen in NRW, geändert werden“, so Zawierucha.

Der Hinweis auf Bestimmungen des Landes ziehe hier nicht, da alle anderen Kommunen die Anpassung auch unter den bereits geltenden Bestimmungen und Verordnungen umgesetzt hätten.

„In ganz NRW werden Kleinkläranlagen im Außenbereich gefördert. Ich fordere eine angepasste Außenbereichssatzung für die Förderung von Kleinkläranlagen, die im Gegensatz zum rollenden Kanal, also der Grube, ökologisch sinnvoller sind, da viel weniger Material zur Entsorgung anfällt“, begründet Zawierucha, dessen Kernthemen unter anderem Nachhaltigkeit und Naturschutz sind.

Hintergrund: Eine Grube muss monatlich geleert werden, eine Kleinkläranlage nur einmal im Jahr. In einer Kleinkläranlage arbeiten Bakterien auf natürlichem Weg und zersetzen das anfallende Material. Der Raumbedarf einer Kleinkläranlage bedarf circa zwei Kubikmeter für das gesamte Haus und Grundstück. Bei einer Grube sind es pro Person, die auf dem Grundstück lebt, um die fünf Kubikmeter.

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