Unendliche Geschichte

Betr.: Zuständigkeits-Dschungel wegen falschem Geburtsdatum

Auf der AOK-Gesundheitskarte fällt in 2016 ein falsches Geburtsdatum (2. Juli statt 7. Juli) für ein Flüchtlingskind auf.

Brief an AOK mit der Bitte um Richtigstellung. Antwort AOK: Muss auf Amt erfolgen. Persönliche Erkundigung im Rathaus, welches Amt zuständig sei. Antwort: Einwohnermeldeamt. Dort Nummer ziehen und warten, etwa eine Stunde. Endlich dran. Einwohnermeldeamt: Wir sind nicht zuständig, ist Sache der Ausländerbehörde. Sofort Fahrt zur Ausländerbehörde, Nummer ziehen und warten – mehr als eine Stunde. Endlich dran. Ausländerbehörde: Wir sind nicht zuständig, ist Sache des Einwohnermeldeamtes. Einwohnermeldeamt schon geschlossen.

Tipp von Person mit reichlich Amtserfahrung: Versuche es beim Standesamt. Anruf beim Standesamt, Schilderung der Sachlage, Terminvereinbarung. Keine Wartezeit. Aber sind eigentlich nicht zuständig: Versuchen Sie es bei Abteilung XY im Hause. XY macht Ausnahme und korrigiert. Na also, geht doch! AOK korrigiert Gesundheitskarte im März 2017. Ende gut alles gut? Mitnichten!

Anlässlich der Einladung des Gesundheitsamtes zur schulärztlichen Untersuchung im Mai 2019 taucht wieder das falsche Geburtsdatum auf. Brief an Gesundheitsamt mit der Bitte um Änderung. Gesundheitsamt: Einwohnermeldeamt muss ändern. Elektronische Terminvereinbarung beim Einwohnermeldeamt. Einwohnermeldeamt: Warten – weniger als eine halbe Stunde. Dann: Geht nicht, bedarf erst einer Identitätsbescheinigung (Begriff taucht erstmalig auf) durch Ausländerbehörde. Terminvereinbarung mit Ausländerbehörde. Ausländerbehörde stellt Identitätsbescheinigung aus. Elektronische Terminvereinbarung beim Einwohnermeldeamt – frühestens in vier Wochen.

Wir sind schon sehr gespannt!

Dr. Ernst Bomhard

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