Keine Ermittlungserfolge

Betr.: Kfz-Vandalismus, Rundschau vom 22. Juni

Ob ein polizeilicher Pressesprecher von 50 oder 90 Vorfällen von Vandalenbeschädigungen spricht, ist eigentlich unwichtig. Tatsache ist, eine vorsätzliche Beschädigung ist nicht hinnehmbar.

Murat Günes hat sich von dem protokollierenden Beamten garantiert den Satz angehört: „Wir machen Sie darauf aufmerksam, der Fall ist protokolliert und aufgenommen, in etwa drei bis vier Wochen bekommen Sie Nachricht von der Dienststelle oder von der Staatsanwaltschaft, wie der Stand der Dinge ist.“

Und dann kommt der Brief: „Sehr geehrter Herr Günes, bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, wir konnten die Sache nicht erfolgreich ermitteln.“ Das Resümee: Man hat einen Geldbetrag an der Backe, den man eigentlich mit der monatlichen Steuervorauszahlung als arbeitender Lohn- oder Gehaltsempfänger für die Ermittlung bezahlt haben sollte. Ich schreibe aus eigener Erfahrung – mit dem bisherigen Enderfolg von etwa 4.000 Euro Schaden.

Ich bedanke mich für einen fürsorglichen Staat, der mich abmahnt, wenn ein Mensch mir beim Fotografieren ins Bild läuft, und der Mensch mich dann auf bis zu 5.000 Euro verklagen kann – wegen „Persönlichkeitsrecht“.

Lothar Pathe

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