Leserbrief „Planung unterliegt gesetzlichen Bestimmungen“

Betr.: L419, Rundschau-Kommentar „Hoffnungslos veraltet“

 Symbolbild.

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Foto: Rundschau

Schon die Überschrift ist eine fundamentale Falschaussage. Da wundert es nicht, dass auch der Text von Fehlinterpretationen geprägt ist.

1.) Acht Prozent Flächenverbrauch sind bei 33 Hektar Grundfläche weder ein massiver Einschnitt noch werden diese 2,6 Hektar komplett gerodet. Übrigens: Wer die nördliche und südliche Länge der Straßenfläche, mit der das RVV-Gelände an die L419 grenzt, in Relation zu diesen 2,6 Hektar setzt, kommt auf eine beidseitige Flächeninanspruchnahme von irrationalem Ausmaß zusätzlich zur vorhandenen Breite. Uns kommen berechtigte Zweifel an der Richtigkeit dieser RVV-Flächenangabe. Insofern vernichtet der Ausbau auch keinen „Großteil“ der Erholungs- und Biotop-Funktion der Ronsdorfer Anlagen.

2.) Dass die Ronsdorfer beim Bau der Planung der JVA „erfreulich wenig protestiert“ haben, habe ich als Ronsdorfer völlig anders in Erinnerung („Kamm-Molch!“).

3.) Jedes Gutachten prognostiziert eine Zunahme der Verkehrsbelastung auf der L 419, ob mit oder ohne Ausbau. Deshalb kann das überhaupt kein Argument gegen den Ausbau sein.

4.) Die Planung unterliegt klaren gesetzlichen Bestimmungen, alle maßgeblichen Grenzwerte wurden eingehalten. Wenn grüne Politiker heute „eine Tieferlegung und viel besseren Lärmschutz“ fordern, müssten sie ihre Parteifreunde auffordern, sich für eine Gesetzesänderung einzusetzen. Aber selbst das führte nicht mehr zu einer Umplanung des laufenden Verfahrens.

5.) Das Thema „Tunnel“ ist tot und wird auch durch Wiederholungen nicht lebendiger! Dass es kein Argument sein soll, dass ein Tunnel unbezahlbar ist, kann nur von jemandem behauptet werden, der mehr als sorglos mit dem Geld anderer Leute umgeht.

6.) Klimaschutz und Verkehrswende in allen Ehren: Bis sich das auf den individuellen Kfz-Verkehr auswirkt, vergehen Jahre. Und das Verbot von neuen Verbrennern ab 2035 ist erst der Anfang vom möglichen Ende vermeidbarer Umweltbelastungen. Bis zum sehr viel späteren Ende dieser Entwicklung sollen die Ronsdorfer also weiter unter täglichem zweimaligen Dauerstau mit seinen gesundheitsgefährdenden Begleiterscheinungen CO²-Ausstoß, Feinstaubbelastung durch ständigen Stop-and-Go-Verkehr und Lärmbelästigung leben? Allein der Lärm wird nach Ausbau mit wahrscheinlich mehr Verkehr niedriger als heute sein. Und dass bei künftig fließendem Verkehr weniger CO² und Feinstaub gegenüber dem heutigen Dauerstau ausgestoßen werden, ist mittlerweile wohl zu jedermann durchgedrungen.

7.) Die Behauptung, die Bezirksregierung hätte alle Einwendungen „größtenteils routiniert abgebügelt“, ist durch nichts zu belegen. Woher weiß der Autor das? Es ist eine populistische Unterstellung. Die Bezirksregierung hat öffentlich nur verlauten lassen, dass alle Einwände abgearbeitet wurden. Mit welchem Ergebnis, wird erst der Planfeststellungsbeschluss zeigen. Selbst die Einwender werden dann erst informiert, inwieweit ihre Bedenken Berücksichtigung gefunden haben.

Wolfgang Luchtenberg, Pressesprecher der „Aktion Ronsdorfer für die L419

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