Diese Willkür ist nicht nur so in Wuppertal. Da werden nach dem Stellplatzerrichten, oder zum Stellplatzerrichten, die Bordsteine von der Stadt selbst abgesenkt und Jahre später, fällt einer anderen Amtsstube ein, dass ja kein Stellplatz beantragt wurde. Heute ist es die neue Einnahmequelle der Städte, Kommunen und Gemeinden! Bußgelder und nochmal Bußgelder.
Im Rhein-Sieg-Kreis macht man es anders, dort wird kontrolliert ob Garagen auch als solche genutzt (Landesbauordnung NRW §51) und nicht als Fahrradstellplatz, Werkstatt, Gartengeräte- oder Möbelunterstand missbraucht werden. Denn trotz Garage steht das Auto sonst auf der Straße. Dumm ist nur, dass die Ämter sich genau die Bauordnung herausgreifen, die ihnen gerade Bußgelder bringt.
Stellplätze und Garagen sind oft älter oder jünger als genau das zitierte Amtsblatt. Und wenn dann nicht mit genau der zur Bauzeit gültigen Version Widerspruch eingelegt wird, rollen die Euronen is Stadtsäckel. Was nützt es bei ständigen Änderungen, zum Beispiel: BauO NRW Bekanntgabe der Neufassung vom 1.3.2000, §51.
Es gab auch mal eine Zeit, da war der Stellplatz genehmigungsfrei, doch die Ämter wollen aus Datenschutzgründen ihre alten Gesetze nicht mehr kennen, wenn dieses verhindert, Bußgelder zu verteilen, am besten im Streuverfahren.
Konrad Nägel
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